Die Genehmigung für den Windpark Zollstock bei Bad Sobernheim ist rechtskräftig. Der Kreisrechtsausschuss hatte die beiden Widersprüche zurückgewiesen, die Frist für Klagen vor dem Verwaltungsgericht ist ebenfalls verstrichen. Silke Jungbluth-Sepp
Der Windpark Zollstock im Forst oberhalb von Bad Sobernheim darf gebaut werden. Beide Widersprüche hatte der Kreisrechtsausschuss zurückgewiesen. Den Klageweg will die Naturschutzinitiative nicht gehen. Also ist die Genehmigung rechtskräftig.
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Der Weg für die Windräder auf dem Zollstock oberhalb von Bad Sobernheim ist endgültig frei. Der Kreisrechtsausschuss hatte Ende Juni beide Widersprüche gegen die Baugenehmigung für den Windpark zurückgewiesen. Einer der Widerspruchsführer war der Bad Sobernheimer CDU-Politiker und Stadtrat Jörg Maschtowski.