Urteil des Oberverwaltungsgerichts steht noch aus - Münchner Betreiberfirma geht weiter von Baubeginn in diesem Jahr aus
Windpark Pferdsfeld: Was sagen die Richter?
Iva Jukic und Sascha Ehrenberg von der Betreiberfirma Baywa-re gehen nach wie vor davon aus, dass die Windräder auf dem freien Gelände oberhalb des früheren Flugplatzes Pferdsfeld errichtet werden können. Foto: Kurt Knaudt (Archiv)
Kurt Knaudt

Bad Sobernheim. Jetzt warten alle gespannt auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG): Davon hängt ab, wann der Windpark Pferdsfeld verwirklicht werden kann – oder ob überhaupt. Denn falls das OVG das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt, könnte es das Aus für die sieben dort geplanten Windräder sein. Die Koblenzer Richter hatten auf Antrag des Vereins Naturschutzinitiative (NI) im September den sofortigen Vollzug des Genehmigungsbescheids gestoppt.

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Der Grund: Die darin festgelegten Konzepte zum Schutz der Rotmilanpopulation lagen nicht vor. Überraschend war, dass das Gericht zudem auch noch gravierende Mängel in der naturschutzfachlichen Bewertung des Wespenbussard-Vorkommens sah, den bis dahin niemand auf der Rechnung hatte.

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