VG Rüdesheim trennt Bauwald ab
Windkraftpläne überschneiden sich mit Rohstoffinteresse
Südlich von Duchroth erstreckt sich der Bauwald. Die hier gelegenen Flächen für Windenergie überschneiden sich mit einer Fläche zur Gewinnung von Bodenschätzen.
Christine Jäckel

Der Teilplan Windenergie der VG Rüdesheim wird aufgetrennt: Die Fläche Bauwald Duchroth wird künftig als eigenes Verfahren geführt. Damit sollen Hemmnisse durch die Interessenüberlagerung von Windkraft und Rohstoffsicherung vermieden werden.

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Eine Abtrennung des Teilplans Windenergie für Duchroth mit der Fläche „Bauwald“ vom Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde haben die Ratsmitglieder einstimmig beschlossen. Hintergrund ist die Interessenkollision bei den Duchrother Potenzialstandorten für Windräder, die sich mit einer Fläche für Rohstoffsicherung überlagern.

Potenzial für Windenergie in der VG

Die Verbandsgemeinde hatte sich ab 2020 auf den Weg gemacht, Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Hauptargument war für Bürgermeister Markus Lüttger (CDU) und den Verbandsgemeinderat, dass man damit die Entwicklung steuern kann und nicht den Unternehmen die Regie überlässt.

Nach der Kommunalreform 2016 musste durch den Zuwachs um fünf Gemeinden der Flächennutzungsplan aktualisiert werden. Deshalb wurde eine Windstudie in Auftrag gegeben, die 2020 vorlag und im Ergebnis die potenziellen Standorte auf dem Gauchsberg bei Sponheim und auf dem Zollstock bei Waldböckelheim benannte. Danach folgte eine Überarbeitung, weil die Landesregierung ihre Vorgaben für die Sonderflächen Windenergie änderte, um den Ausbau der regenerativen Energien voranzutreiben. 2022 stellte Lüttger das Ergebnis im Rat vor: Danach beläuft sich das Potenzial für Windenergie innerhalb der Gesamtfläche von 19.720 Hektar VG-Gebiet auf eine Fläche von 821 Hektar. Das beauftragte Ingenieurbüro ermittelte insgesamt sechs Potenzialflächen.

Mehrere Standorte

Dazu gehören die Standorte Gauchsberg mit 279 Hektar (Gemarkungen Sponheim und Bockenau), der Standort Zollstock mit 239 Hektar (Gemarkung Waldböckelheim und Bockenau), der Standort „Nördlich des Gauchsbergs“ (Braunweiler, Sommerloch, Dalberg, Wallhausen und Argenschwang), der Standort „Zehnpecher Kopf, Rotenberg und Schafskopf (Gemarkungen Weinsheim und Waldböckelheim) mit 66 Hektar und der Standort Duchroth „Bauwald“ mit 132 Hektar (Gemarkungen Duchroth und Oberhausen). Wenig wahrscheinlich ist eine Umsetzung des sechsten Standortes Gutenberg-Ost mit einer Fläche von 15 Hektar. Im nächsten Schritt beschloss der Verbandsgemeinderat einen Solidarfonds, der die Einnahmen aus der Windkraftnutzung über alle 32 Gemeinden verteilen soll. Es bildeten sich dann drei verschiedene Windkraftprojekte im VG-Gebiet heraus. Die Waldböckelheimer entwickeln ihre Fläche auf dem Zollstock mit dem Unternehmen Gaia. Und die Duchrother wollen mit der Windkraft ein Nahwärmenetz umsetzen.

Landesamt rückt Rohstoffsicherung in den Fokus

Für die restlichen Potenzialflächen haben sich acht Ortsgemeinden in einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Wallhäuser Unternehmen Salm-Salm und Partner zusammengeschlossen. Das Ausschreibungsverfahren für den geplanten Windpark Rüdesheim hat das Unternehmen Juwi gewonnen. 2023/24 wurde die Gemeindeverwaltung Duchroth davon überrascht, dass das Landesamt für Geologie und Bergbau Einwände gegen die Windkraftpläne erhob. Denn die Fläche Bauwald überschneidet sich mit einer Fläche für die Rohstoffgewinnung. Dort könnte in Zukunft ein Steinbruch entstehen. Das Landesamt hatte beantragt, den Bauwald als Vorrangfläche für Rohstoffnutzung vom Status langfristig (Abbau in frühestens 40 Jahren) auf den Status kurz- bis mittelfristig herabzusetzen. Das würde einen Gesteinsabbau in 20 bis 40 Jahren ermöglichen.

Abbau erst ab 2055?

Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat zuletzt vorgeschlagen, einen Rohstoffabbau, der Vorrang vor allen anderen Nutzungen hat, erst ab 2055 vorzusehen, was eine Windkraftnutzung vorab ermöglichen würde. Allerdings bleibt die Frage, welche Energiequelle das Nahwärmenetz im Anschluss nutzen kann. Voraussetzung für das Projekt Steinbruch ist, dass das betreffende Unternehmen die Flächen, die sämtlich in Gemeindebesitz sind, pachten kann. Von der Aussicht, dass tagtäglich die Schwerlaster durch Duchroth und die angrenzenden Gemeinden rollen, dürfte aber kaum jemand begeistert sein. Tatsächlich sieht das Bergrecht vor, das in bestimmten Fällen eine Enteignung von Grundstücken möglich ist, wenn sie für die Gewinnung von Bodenschätzen unerlässlich sind.

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