Windkraft: EU-Richter erlauben Klagen von Privaten
dpa/dpaweb
Kreis Bad Kreuznach. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Klagebefugnis von Privatpersonen in Umweltsachen (Rechtssache 137/14) macht Windkraftskeptikern und Anlagegegnern Mut.
Lesezeit 2 Minuten
Kreis Bad Kreuznach. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Klagebefugnis von Privatpersonen in Umweltsachen (Rechtssache 137/14) macht Windkraftskeptikern und Anlagegegnern Mut. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen für die am VG Koblenz anhängige Klage gegen die Genehmigung des Windparks Fürfeld, erklärt Stephan Schlitz aus Sicht der Bürgerinitiative.