Gemeinderat Staudernheim
Westlicher Teil der „Tuchbleiche“ wird nun geplant
Das neue Baugebiet "In den Neunviertel" soll noch in diesem Jahr erschlossen werden.
Wilhelm Meyer

Der Staudernheimer Gemeinderat und der Bauausschuss haben sich in einer gemeinsamen Sitzung mit den Baugebieten „Tuchbleiche 2“ und „In den Neunviertel“ befasst. Ortsbürgermeister Philipp Geib informierte auch über Änderungen im Starkregenkonzept.

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Bis auf eine einzige Enthaltung waren alle Entscheidung des Staudernheimer Ortsgemeinderat in seiner vergangenen, gemeinsam mit dem Ausschuss für Bauen und Liegenschaften abgehaltenen Sitzung, von Einhelligkeit geprägt. Nachdem bei der Aufstellung des ersten Teils des Bebauungsplans „Tuchbleiche“ markante Differenzen offenkundig gewesen waren, zeigte sich der Rat nun in seiner Gesamtheit geschlossen. Optimistisch ist man, mit der Entwicklung des westlichen Teils der „Tuchbleiche“ einen beachtlichen Schritt für die Zukunft der Gemeinde einzuleiten.

Mit einem Hauch von Bedauern teilte Ortsbürgermeister Philipp Geib mit, dass das Planungsbüro BBP Kaiserslautern, das für die Gemeinde schon die „Erstellung eines städtebaulichen Konzepts“ geleistet hatte, nicht an der Weiterführung beteiligt sein werde. Für die Aufstellung des Bebauungsplans (BBP) hat die Verwaltung drei entsprechende Angebote eingeholt. Mit rund 29.500 Euro brutto hat dabei die Firma Enviro-Plan aus Odernheim das günstigste Angebot abgegeben. Der Rat beschloss, den Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen für den Abschnitt „Tuchbleiche II“ zu erteilen. Selbstverständlich würden die beträchtlichen Vorarbeiten berücksichtigt, was sich auch im Preis niedergeschlagen habe, betonte Geib. Ebenfalls wolle man nicht auf die durch die Arbeiten an der Schulstraße notwendig gewordene Infrastruktur verzichten und die mittlerweile gut angenommene Straße wieder wegmachen lassen. Der weitere Fahrplan sieht einen zügig angesetzten Termin des Bauausschusses vor, bei dem das Gebiet zunächst genau abgegrenzt werden soll.

Zweite Offenlage „In den Neunviertel“

Nachdem der Rat in seiner Sitzung im Mai die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „In den Neunviertel“ schon besprochen und gewichtet hatte, wurde der Beschluss über die wasserrechtlichen Belange erneut für die Veröffentlichung einhellig gefasst. Dabei wurde die Eingabe der Verbandsgemeinde zu einer Gefährdung durch Starkregen zur Kenntnis genommen und eine Vergrößerung des Walls beschlossen. Zudem ist auch „durch eine hypothetische Wallerhöhung ein sorgloser Schutz vor Starkregen nicht gegeben – ein individueller Objektschutz aller Neubauten im Neubaugebiet ist zwingend vorzugeben“. Geib sagte, der Investor wolle so zügig wie möglich beginnen. Er selbst sei zuversichtlich, noch in diesem Jahr den Start des Baugebietes beginnen zu können.

Zwei neue Tagesordnungpunkte waren aktuell hinzugekommen. Zum einen ging es um die Verwendung der Mittel von 15.000 Euro aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“, kurz KIPKI, zum anderen um die schon lang ausstehende Realisierung des Fußweges im Neubaugebiet „Am Ursberg“. Für beide Aufgaben wurden Aufträge an die Firma Patrick Schäfer erteilt.

Starkregenkonzept überarbeiten

Laut Starkregenkonzept sind Veränderungen an der Wasserführung „Am Kreuz“ und „Am Ursberg“ dringend nötig. Da ist zudem die alljährlich wiederkehrende Gefahr durch eine riesige Eisplatte am Beginn der Grundbach-Verrohrung „Am Kreuz“, also am Ortseingang aus Richtung Abtweiler. Hier soll im Rahmen der geplanten Klimaanpassungsmaßnahme des Hochwasser- und Starkregenschutzes mit Errichtung einer Geröllrückhaltesperre begegnet werden.

Darüber hinaus existiert am Ursberg kein Rückhalt mehr, der möglichen Starkregen auffangen oder mildern könnte. Hier soll mit einem Graben, dessen Gefälle das Wasser vom Ursberg seitwärts wegführen wird, den möglichen Gefahren begegnet werden. Bei dieser Gelegenheit soll nun ebenfalls von der Firma Schäfer nach über 20 Jahren endlich, wie schon im BBPl festgesetzt, auch der Fußweg am Ursberg gebaut werden. Die vorhandene Breite von drei Metern, sagte Geib, brauche dabei niemand. Mit den betroffenen Nachbarn sei durch Pachtvertrag festgelegt, dass sie die jeweils übrige Breite von einem Meter in Grünpflege nehmen. Für rund 3700 Euro wurde auch für diesen Weg der Auftrag erteilt, wozu allerdings noch auf beiden Seiten ein Handlauf kommen soll.

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