Sportanlage in Bad Sobernheim
Wer muss Sanierung der Staaren-Laufbahn zahlen?
Die Laufbahn im Stadion Staaren ist sanierungsbedürftig.
Bernd-Michael Hey. Bernd Hey.

Ist die Stadt für die Sanierung der maroden Laufbahn der Sportanlage am Staaren zuständig, oder der Kreis, weil sie für den Schulsport genutzt wird? Darüber will sich der Stadtrat informieren. Es geht um mindestens 270.000 Euro.

Die Laufbahn der Sportanlage am Staaren in Bad Sobernheim hat ihre besten Zeiten hinter sich. Der Oberbelag löst sich, an einigen Stellen hat sich die Kunststoffbeschichtung bereits ganz verabschiedet. Kurz: Die Laufbahn ist dringend sanierungsbedürftig. 2023 hatte das Planungsbüro Bickmann aus Norheim bereits eine erste Kostenschätzung für die Sanierung vorgelegt. Demnach müssen 270.000 Euro einkalkuliert werden.

Doch wer muss dafür aufkommen? Darüber entbrannte im Stadtrat eine Diskussion. Stadtbürgermeister Roland Ruegenberg (WG Ruegenberg) hatte den Antrag eingebracht, dass die Stadt bis Ende Januar Förderanträge für das Projekt einreicht. Werden sie bewilligt, könnte die Sanierung im Haushalt 2026 eingestellt werden, so seine Planung.

„Wir sind ja auch nicht für den Chemieraum der Schule zuständig.“
Michael Greiner

Im Rat wurden Zweifel laut, ob das Projekt überhaupt Sache der Stadt sei – auch wenn ihr die Sportanlage gehört. Denn genutzt wird sie für den Schulsport. Und für die Einrichtungen von Schulen sei der Kreis zuständig. „Wir sind ja auch nicht für den Chemieraum der Schule zuständig“, betonte Michael Greiner (SPD).

Die Sportanlage sei damals für Haupt- und Realschule gebaut worden, und an der schulischen Nutzung habe sich seither nichts geändert. Als Schulträger sei der Kreis in der Pflicht. Greiner erinnerte daran, dass der Kreis für den Gebrauch durch die Schulen gezahlt habe, seit er deren Trägerschaft übernommen habe. Inzwischen hat die Stadt den Vertrag mit dem Kreis gekündigt, da dessen Einnahmen für die Sanierung nicht ansatzweise reichen.

Pflichten mit dem Kreis abklären

Ruegenberg hatte sich beim Kreis erkundigt, und vom Kreisrechtsamt die Auskunft bekommen, dass sich Bad Kreuznach nicht zuständig sieht – mit dem Argument, die Stadt habe damals beim Bau des Sportplatzes Zuschüsse bekommen. Diese Auskunft stellten mehrere Ratsmitglieder in Zweifel. Eine ähnliche Diskussion gebe es derzeit über die Sanierung des Sportplatzes in Meisenheim, der ebenfalls von den Schulen genutzt wird.

Axel Hill (CDU) regte an, erst einmal „ganz emotionslos zu klären“, wer in der Pflicht sei. Sollte die Stadt dies sein, „dann müssen wir uns auch darum kümmern“, sagte er und erinnerte daran, dass man das Thema seit Jahren vor sich her schiebe. Auch der für Bauthemen zuständige Beigeordnete Markus Milferstedt (SPD) plädierte, den Antrag zeitlich zu schieben und abzuwarten, was der Kreis plane.

Beigeordneter Sascha Müller (Grüne) wollte wissen, wer hafte, wenn die Anlage aus Sicherheitsgründen nicht mehr nutzbar sei. Dann müsse die Stadt sie sperren, so die Antwort. Letztlich entschied der Rat einstimmig, das Thema in den Hauptausschuss zu verschieben und zunächst zu klären, welche Pflichten der Kreis in Sachen Schulsportanlagen habe.

Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss?

Verschoben wurde auch der Antrag eines Bauherrn, der ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen an der Ecke Leinenborner Weg/Im Wesentlich bauen möchte. Ziel war die Erlaubnis, in der dritten Etage ein Staffelgeschoss mit Flachdach statt eines Dachgeschosses mit Schrägdach zu errichten. Der Bebauungsplan von 1974 habe noch keine Staffelgeschosse gekannt. Der Stadtrat muss auch deshalb sein Okay geben, weil eine solche Lösung eine leichte Erhöhung der Geschossflächenanzahl mit sich bringt. Als Vorteil nennt der Bauherr, dass das Gebäude niedriger bleibe als mit Schrägdach.

Im Rat gab es keine einheitliche Meinung. Mehrere Mitglieder kritisierten die Gesamtgröße des Baus, da rundherum Einfamilienhäuser stehen. Außerdem wurde die Frage gestellt, wo auf dem Grundstück ausreichend Parkplätze für die acht Wohnungen unterzubringen sind. Nun soll sich der Bauausschuss im Detail mit dem Antrag und den offenen Fragen beschäftigen.

Eine rasche Zustimmung gab es hingegen dafür, aus einer Werkstatt in der Poststraße hinter dem Alten Kino durch Dachaufstockung Wohnraum zu machen. Die Dachaufstockung weicht von der Gestaltungssatzung ab, sodass der Stadtrat das genehmigen muss. „Die Bauherren schaffen Wohnfläche, ohne das Grundstück weiter zu versiegeln“, lobte Ruegenberg.

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