VG Nahe-Glan erlässt Satzung für die 50 Wohnungen und Gebäude, in denen Obdachlose und Flüchtlinge untergebracht sind
Wer in Unterkunft der VG wohnt, muss auch dafür zahlen: Neue Satzung regelt Rechte und Pflichten
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Eine Satzung soll künftig die Rechte und Pflichten der Bewohner von Unterkünften der VG Nahe-Glan regeln - auch was die Erstattung der Unterkunftskosten angeht. Foto (Symbolbild): Hannes P. Albert/dpa
Hannes P. Albert. DPA

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan will eine Satzung für die 50 Wohnungen und Gebäude erlassen, die sie gemietet hat und in denen Menschen ohne Wohnung oder Flüchtlinge untergebracht sind.

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat rund 50 Unterkünfte gemietet, um Flüchtlinge und Obdachlose dort unterzubringen. Nun muss sie eine Satzung erlassen, die die Nutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der VG regelt.

Obdachloser vor Gericht erfolgreich

Dies ist nötig geworden, nachdem in einer anderen Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz ein Obdachloser vor Gericht gezogen ist und dort mangels Satzung durchsetzen konnte, dass er nicht für die Unterkunft zahlen muss. „Derzeit gibt es bei der Einweisung von Obdachlosen tatsächlich keine gesetzliche Regelung, die Kosten den jeweiligen Personen in Rechnung zu setzen, wenn sie in Wohnungen untergebracht sind, die von uns gemietet sind“, erläuterte Christoph Müller vom Ordnungsamt der VG Nahe-Glan im Haupt- und Finanzausschuss.

Gültig für Mieter mit Einkommen oder Bürgergeld

Wenn beispielsweise Mieter obdachlos werden, die eigenes Erwerbseinkommen haben, oder wenn Flüchtlinge nach Asylverfahren eigene Aufenthaltstitel und Leistungen des Jobcenters bekommen, müssen sie allerdings die Unterkunftskosten an die Verbandsgemeinde erstatten.

Dies sei bisher auch gelebte Praxis in der VG, aber erst eine Satzung schaffe nun auch Rechtssicherheit, betonte Verbandsgemeindebürgermeister Uwe Engelmann (SPD) mit Blick auf das Urteil. Der Prozess hat laut Christoph Müller deutlich gemacht, dass nun alle Verwaltungen in Rheinland-Pfalz schnellstens Satzungen erlassen müssen, um die Kostenmodalitäten zu regeln, aber auch um Rechte und Pflichten für die Bewohner zu regeln. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte der Satzung denn auch einstimmig zu.

Hausordnung legt Regeln fest

Im Satzungsentwurf der VG Nahe-Glan gibt es neben Regelungen für Unterkunfts- und Betriebskosten auch eine ganze Reihe von Vorgaben zum Leben in den Wohnungen und Unterkünften. So dürfen zum Beispiel Schlüssel nicht an Dritte weitergegeben werden oder Nachschlüssel gemacht werden.

Es dürfen auch keine weiteren Bewohner mit einziehen, schon gar nicht gegen Geld, und für selbst verursachte Schäden müssen die Bewohner ebenfalls haften. Die Unterkünfte dürfen nicht umgebaut werden und sie müssen ordnungsgemäß gereinigt, ausreichend gelüftet und geheizt werden. Offenes Feuer ist verboten und leicht brennbare Materialien dürfen nicht in und um die Unterkünfte gelagert werden. Und vor allem sieht die Satzung vor, dass in den Unterkünften und Gemeinschaftseinrichtungen nicht geraucht werden darf.

Bußgeld möglich

„Bei einzelnen Formulierungen muss man schon ein bisschen schmunzeln“, sagte Engelmann mit Blick auf die Regeln der Hausordnung, „aber das alles gibt uns einen rechtlichen und formalen Rahmen.“ Die Satzungsvorlage stammt laut Müller von der VG Rhein-Selz, „und man findet sie in dieser Form etwa 30 bis 40 mal in Rheinland-Pfalz.“

Gravierende Verstöße gegen die Regelungen der Satzung können übrigens als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro belegt werden, bei Fahrlässigkeit bis zu 2500 Euro.

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