VG Nahe-Glan erlässt Satzung für die 50 Wohnungen und Gebäude, in denen Obdachlose und Flüchtlinge untergebracht sind
Wer in Unterkunft der VG wohnt, muss auch dafür zahlen: Neue Satzung regelt Rechte und Pflichten
Geld
Eine Satzung soll künftig die Rechte und Pflichten der Bewohner von Unterkünften der VG Nahe-Glan regeln - auch was die Erstattung der Unterkunftskosten angeht. Foto (Symbolbild): Hannes P. Albert/dpa
Hannes P. Albert. DPA

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan will eine Satzung für die 50 Wohnungen und Gebäude erlassen, die sie gemietet hat und in denen Menschen ohne Wohnung oder Flüchtlinge untergebracht sind.

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat rund 50 Unterkünfte gemietet, um Flüchtlinge und Obdachlose dort unterzubringen. Nun muss sie eine Satzung erlassen, die die Nutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der VG regelt.

Obdachloser vor Gericht erfolgreich

Dies ist nötig geworden, nachdem in einer anderen Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz ein Obdachloser vor Gericht gezogen ist und dort mangels Satzung durchsetzen konnte, ...

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