Ein Urteil steht noch aus
Weinpanscher-Prozess: Geldstrafen für zwei Mitarbeiter
Zwei ehemalige Mitarbeiter einer rheinhessischen Weinkellerei wurden vom Landgericht Bad Kreuznach wegen Beihilfe zum Betrug zu
Zwei ehemalige Mitarbeiter einer rheinhessischen Weinkellerei wurden vom Landgericht Bad Kreuznach wegen Beihilfe zum Betrug zu Geldstrafen verurteilt. Sie erhielten einen Strafnachlass, weil sich das Verfahren ungebührlich in die Länge zog.
Christine Jäckel

Ein Kellermeister und ein Betriebswirt müssen zahlen – doch die wahren Verantwortlichen bleiben im Dunkeln. Am 1. April wird der Prozess gegen den vierten Angeklagten im Prozess um große Mengen gepanschten Wein fortgesetzt.

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Im Verfahren gegen Mitarbeiter einer rheinhessischen Weinkellerei, die auf Anweisung des 2025 verstorbenen Geschäftsführers an gebietsübergreifenden Verschnitten beteiligt gewesen sein sollen, hat das Landgericht Bad Kreuznach am fünften Prozesstag einen Betriebswirt zu einer Geldstrafe von 2700 Euro und einen Kellermeister zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt.

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