Betrug in Mainz-Bingen
Weine unzulässig vermischt und die Käufer getäuscht
Das Justizzentrum mit Amtsgericht und Landgericht in Bad Kreuznach ist auch Sitz der Wein- und Lebensmittelstrafkammer.
Markus Kilian

Statt als Qualitäts- oder Prädikatsweine hätten die gepanschten Produkte mit einem Volumen von rund 5 Millionen Liter nur als Landwein oder als weinhaltiges Getränk verkauft werden dürfen.

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Vor der Wein- und Lebensmittelstrafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach beginnt am Freitag dieser Woche um 9.15 Uhr ein Verfahren um einen groß angelegten Betrug mit Wein. Die Taten, die man federführend einem 61-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Kreis Mainz-Bingen vorwirft, liegen mehr als zehn Jahre zurück.

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