Rheinhessen-Verschnitt illegal
Weinbetrug: Geldstrafe für technischen Betriebsleiter
Die Wein- und Lebensmittelstrafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach verurteilte einen 47-Jährigen wegen Beihilfe zu Verstößen
Die Wein- und Lebensmittelstrafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach verurteilte einen 47-Jährigen wegen Beihilfe zu Verstößen gegen das Weingesetz und zum Betrug zu einer Geldstrafe von 28.800 Euro
Christine Jäckel

Ein Prozess in Rheinhessen wirft Fragen nach Etikettentreue und Verantwortung in einer Weinkellerei auf. Hinter unscheinbaren Flaschen verbergen sich mutmaßliche Manipulationen und eine Spur zu mehreren Mitarbeitern.

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Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen 47-jährigen Mann aus dem Kreis Mainz-Bingen zu einer Geldstrafe von 28.800 Euro verurteilt. Er wurde der Beihilfe zum Verstoß gegen das Weingesetz und des Betrugs schuldig gesprochen. Mit diesem Urteil endete ein Verfahren vor der Wein- und Lebensmittelstrafkammer des Kreuznacher Landgerichts, in dem ursprünglich fünf Männer angeklagt waren.

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