Verwaltungsgericht weist Klage ab: Werner Lorenz geht in die nächste Instanz
Weinautomat bleibt verboten: Winzer Werner Lorenz aus Bad Kreuznach will aber weiterkämpfen
Christine Jäckel

Bad Kreuznach. Werner Lorenz bleibt der Betrieb seines Wein- und Sektautomaten in der Kaiser-Wilhelm-Straße im Bad Kreuznacher Kurviertel weiterhin untersagt. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies am 27. Mai seine Klage gegen die Anordnung der Stadt ab, die am 24. April 2023 per Bescheid die Stilllegung verfügt hatte. Für den Bosenheimer Winzer ist klar: „Wir wollen es juristisch durchfechten und gehen in die nächste Instanz.“

Aktualisiert am 13. Juni 2024 13:30 Uhr
Lorenz zielt mit seiner Argumentation darauf ab, dass der Gesetzgeber den Verkauf von Alkohol aus Automaten gegenüber dem Verkauf von Tabakwaren aus Automaten benachteiligt. Das verstößt aus seiner Sicht gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Die Frage beschäftige nicht nur ihn, sondern zahlreiche Kollegen aus der Branche.

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