Auch im Justizgebäude ist der Tagesbetrieb stark eingeschränkt - Säumige Zahler müssen keine Vollstreckung der Ersatzhaftstrafen fürchten
Weil die Öffentlichkeit fehlt: Kreuznacher Gerichte verhandeln nur Unaufschiebbares
„Abstand halten“ gilt auch im Justizgebäude. Für Mitarbeitende, die Häftlinge zur Verhandlung bringen, ist das schwierig. Foto: Christine Jäckel
Christine Jäckel

Bad Kreuznach. Öffentlichkeit ist ein Grundsatz, wenn im Namen des Volkes Recht gesprochen wird. Weil davon auch in Zeiten des Kontaktverbots infolge des Coronavirus eigentlich nicht abgewichen werden kann, ist der Sitzungsbetrieb im Justizgebäude an der John-F.-Kennedy-Straße in Bad Kreuznach stark eingeschränkt. Nur Unaufschiebbares wird verhandelt – wie etwa familienrechtliche Verfahren, die in der Regel nicht öffentlich sind.

Lesezeit 2 Minuten
„Es ist grundsätzlich die Entscheidung des Richters oder Rechtspflegers, ob etwa ein Termin in einer Strafsache oder eine Versteigerung stattfinden“, erklärt Brigitte Hill, Direktorin des Amtsgerichtes Bad Kreuznach. Aus ihrer Sicht liegt die Priorität derzeit auf der Volksgesundheit, weshalb der Dienstbetrieb, sofern er mit Publikumsverkehr verbunden ist, möglichst weit herunterzufahren ist.

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