Landesbehörde räumt Versäumnisse bei der Vorbereitung der Schutzverfügung ein - Verbot ausgesetzt bis zur Nachprüfung und juristischen Klärung
Wassersportvereine machen Druck: SGD rudert zurück bei der Nutzung der Stillwasserzone
Still ruht der Rhein (hier im Naturschutzgebiet Fulder-Aue bei Gaulsheim). Doch um die Nutzung und den Schutz der Stillwasserzonen ist ein heftiger Streit entbrannt. Foto: Edgar Daudistel
EDGAR DAUDISTEL. Edgar Daudistel

Bingen/Ingelheim. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion in Neustadt musste jetzt zurückrudern. Zuvor hatte sie in einer Hauruck-Aktion verfügt hatte, dass im Gebiet der Fulder Aue – Ilmen Aue ab sofort Ruderer, Kajakfahrer, Schwimmer oder Stand-up-Paddler den Rhein im Naturschutzgebiet zwischen Bingen und Ingelheim nicht mehr benutzen dürfen.

Proteste von Wassersport treibenden Vereinen und Verbänden, aber auch von Privatpersonen brachten das Fass zum Überlaufen: Widerspruch wurde eingelegt und ein Gericht bemüht. Der Präsident der Behörde aus Neustadt, Hannes Kopf, lud wegen des hohen Wellengangs in dieser Sache zum runden Tisch nach Ingelheim ein.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten