Landesbehörde räumt Versäumnisse bei der Vorbereitung der Schutzverfügung ein - Verbot ausgesetzt bis zur Nachprüfung und juristischen Klärung: Wassersportvereine machen Druck: SGD rudert zurück bei der Nutzung der Stillwasserzone
Landesbehörde räumt Versäumnisse bei der Vorbereitung der Schutzverfügung ein - Verbot ausgesetzt bis zur Nachprüfung und juristischen Klärung
Wassersportvereine machen Druck: SGD rudert zurück bei der Nutzung der Stillwasserzone
Still ruht der Rhein (hier im Naturschutzgebiet Fulder-Aue bei Gaulsheim). Doch um die Nutzung und den Schutz der Stillwasserzonen ist ein heftiger Streit entbrannt. Foto: Edgar Daudistel EDGAR DAUDISTEL. Edgar Daudistel
Bingen/Ingelheim. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion in Neustadt musste jetzt zurückrudern. Zuvor hatte sie in einer Hauruck-Aktion verfügt hatte, dass im Gebiet der Fulder Aue – Ilmen Aue ab sofort Ruderer, Kajakfahrer, Schwimmer oder Stand-up-Paddler den Rhein im Naturschutzgebiet zwischen Bingen und Ingelheim nicht mehr benutzen dürfen.
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Proteste von Wassersport treibenden Vereinen und Verbänden, aber auch von Privatpersonen brachten das Fass zum Überlaufen: Widerspruch wurde eingelegt und ein Gericht bemüht. Der Präsident der Behörde aus Neustadt, Hannes Kopf, lud wegen des hohen Wellengangs in dieser Sache zum runden Tisch nach Ingelheim ein.