Der Zutritt ins Brandgelände ist auch zwei Monate nach dem über Traisen gelöschten Feuer noch verboten, eine konkrete Begründung fehlt. Robert Neuber
Wo es Ende Juni über Traisen gebrannt hat, ist immer noch der Zutritt gesperrt – zumindest auf der Fläche, die zur städtischen Gemarkung gehört. Eine Begründung, ob es an vermuteten Kampfmitteln oder beschädigten Bäumen liegt, bleibt aus.
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Ende Juni brannte es im Wald über Traisen. Schnell wurde das betroffene Areal gesperrt, doch während die Verbandsgemeinde Rüdesheim den in ihrer Gemarkung liegenden Teil nach der Löschung zügig wieder zur öffentlichen Nutzung freigab, blieb die Stadt Bad Kreuznach bei der Sperrung.