Der Fahrweg auf dem Kuhberg durch den Spreitelwald zum Schäferplacken ist nun gesperrt worden. Laut Ordnungsdezernent Markus Schlosser wurde diese Maßnahme ergriffen, um die Waldbrandgefahr einzudämmen. Sowohl mit dem Forstbehörden als auch der Feuerwehr sei der Schritt abgesprochen worden.
Mit der Beschilderung fühlten sich nun auch Radfahrer angesprochen, für die das Verbot aber nicht gilt, wie Schlosser betont. Radler dürfen durchfahren, deswegen wurde ein Ausnahmeschild an die Barriere montiert.
Zur Begründung führt Schlosser an, es habe jüngst zwei Brände auf dem Kuhberg gegeben, und den Ordnungskräften seien diverse Fahrzeuge aufgefallen, die mit heißen Auspuffanlagen über trockenem Gras abgestellt worden waren. Hinzu kommt, dass im Schotterkreisel am Schäferplacken, der als Parkplatz für Spaziergänger genutzt wird, sehr oft Kippen auf den Boden geworfen wurden. Auch das erhöhe die Waldbrandgefahr, so Schlosser, ganz zu schweigen von den tatsächlichen Grillfeiern, die immer wieder dort oben stattfänden.
Die Sperrung sorgt natürlich für Verärgerung – der Schäferplacken ist seit Jahrzehnten für die Kreuznacher ein sehr beliebter Startpunkt für Spaziergänge mit dem Hund oder mit Freunden. Das entfällt nun zumindest so lange, bis die Waldbrandgefahr nicht mehr gegeben sei, so Schlosser. Das Waldheim sowie der Freizeitplatz und die Gaststätte Forsthaus Spreitel sind über die Asphaltstraße weiter zu erreichen.
Es wurde auch eine Allgemeinverfügung bis 31. Juli erlassen, nach der nicht einfach so im Wald oder auf dem Feld gegrillt werden darf. Das Verbot gilt auch für das Verbrennen von Pflanzenabfällen. Das Grillen in privaten Gärten bleibt erlaubt, allerdings weist die Stadt darauf hin, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, um einen Feuerausbruch auszuschließen. Auf öffentlichen Grillplätzen darf gegrillt werden, aber nur mit Gasgrill und unter Bereitstellung von Feuerlöschern. Räumlich gilt die Verfügung für das gesamte Stadtgebiet, und sie verbietet auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen und Streichhölzern.