Das Justizzentrum mit Amtsgericht und Landgericht in Bad Kreuznach. Markus Kilian
Ein Bad Kreuznacher musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er seine französische Bulldogge paaren gelassen haben soll, obwohl diese Defektzuchtmerkmale aufweist. Vor Gericht stellte sich der Fall aber als weniger eindeutig dar.
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Einem 44-Jährigen aus Bad Kreuznach wird vorgeworfen, seine französische Bulldogge paaren gelassen zu haben, obwohl diese Qualzuchtmerkmale, also Merkmale, die zu gesundheitlichen Problemen führen können, aufweist. Von den vier Welpen hatten zwei so schwere Missbildungen, dass sie nicht lebensfähig waren.