Seit mehr als zwei Monaten rollt die vergangenes Jahr gegründete Kommunalverkehr Rhein-Nahe (KRN) nun über die Straßen von Stadt und Kreis Bad Kreuznach. Und noch immer ärgern sich Eltern über verspätete Schulbusse und Pendler über ausgefallene oder stark umgestellte Routen. Die Verantwortlichen um Geschäftsführer Uwe Hiltmann und Landrätin und KRN-Aufsichtsratschefin Bettina Dickes hören zu, justieren nach, kümmern sich. Doch vor Kurzem hat die Kritik eine andere Ebene erreicht und betrifft nun auch Interna der GmbH.
Konkret werfen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Verdi der Leitung der KRN vor, die unabhängigen Wahlen eines Betriebsrates verhindern zu wollen. In einer Pressemitteilung ist von „untragbaren Zuständen“ die Rede. „Es sieht so aus, als wolle man mit Verfahrenstricks auf anwaltlicher Arbeitgeberseite die betriebliche Mitbestimmung klein halten“, formulieren die Verbände.
Werden Mitarbeiter beeinflusst?
Auf Zuruf des Arbeitgeberanwaltes solle sich ein erheblicher Teil der Beschäftigten nicht zur Wahl aufstellen lassen können, lässt sich Marko Bärschneider, zuständiger Verdi-Gewerkschaftssekretär in dem Pressetext zitieren: „Damit sind wir überhaupt nicht einverstanden.“ Belege für solche Umstände sind dabei nicht genannt.
Zum Hintergrund: Für Januar ist eine Wahl des Betriebsrats in der KRN geplant. Da die KRN Mitte Oktober ihren Betrieb aufgenommen und um diesen Zeitpunkt herum nach wie vor weitere Mitarbeiter eingestellt hat, sind noch nicht alle Beschäftigen bereits sechs Monate mit an Bord. „Das ist unter anderem wichtig für die Frage, ob fast alle oder nur ein Teil der Beschäftigten für den Betriebsrat wählbar sind“, heißt es von DGB und Verdi. Die Wahlordnung lasse zu, dass sich gerade bei neuen Betrieben fast alle Beschäftigten der Wahl stellen könnten. „Auch bei dem stets von der KRN zurückgewiesenen mehreren Betriebsübergängen wäre eine Wählbarkeit fast aller Beschäftigten möglich“, so die Gewerkschafter außerdem.
Kreis: Geschäftsführung unterstützt
Was sagt die KRN zu den schwer wiegenden Vorwürfen? Auf Nachfrage des „Oeffentlichen“ teilt der Kreis, der die GmbH zusammen mit der Stadt Bad Kreuznach und Kreis Mainz-Bingen trägt, mit: „Im Januar 2023 wird die Betriebsratswahl der KRN stattfinden. Dies geschieht auf Initiative der Belegschaft, die hier eine breite ideelle Unterstützung durch die Geschäftsführung und die Gesellschafter hat.“
Dabei sei der Wahlvorstand aktuell dabei, die Wahl durchzuführen. Denn Betriebsratswahlen sind in der Regel nicht Sache der Geschäftsführung, sondern des Personals. In Zahlen heißt das: Für die etwa 250 Angestellten der KRN soll ein neunköpfiger Betriebsrat Sprachrohr sein. Alle Mitarbeiter sind laut Kreisverwaltung über ihre Rechte informiert worden und können aktuell ihre Listen bei dem Wahlvorstand einreichen.
Die Mitarbeiter müssen gemäß Betriebsverfassungsgesetz mindestens sechs Monate bei der Kommunalverkehr Rhein-Nahe beschäftigt sein, damit sie für den Betriebsrat wählbar sind, so der Kreis weiter. Über die Wählbarkeit entscheidet der seitens der Belegschaft gewählte unabhängige Wahlvorstand. Und der Kreis betont, es seien keine Mitarbeiter aus anderen Betrieben übernommen worden. „Das Personal der KRN wurde durchweg neu eingestellt.“
Auch den Vorwurf, die Geschäftsführung würde die Wahl beeinflussen wollen, weist der Kreis klar zurück: „Der Wahlvorstand wurde von der Belegschaft gewählt und kümmert sich unabhängig von der Geschäftsführung um eine ordentliche Wahl. Der Wahlvorstand stimmt sich in rechtlichen Fragestellungen sehr eng mit einer selbst ausgewählten Rechtsberatung ab, um eine formgerechte Betriebsratswahl durchführen zu können.“