Rettungsaktion für den illegalen Absprung am Rotenfels kann mit bis zu fünfstelligem Betrag in Rechnung gestellt werden: Vorfall am Rotenfels bei Bad Münster-Ebernburg: Basejumper muss mit hohem Bußgeld rechnen
Rettungsaktion für den illegalen Absprung am Rotenfels kann mit bis zu fünfstelligem Betrag in Rechnung gestellt werden
Vorfall am Rotenfels bei Bad Münster-Ebernburg: Basejumper muss mit hohem Bußgeld rechnen
Wenn der Leichtsinn eines Einzelnen Folgen hat: Bei der Rettungsaktion des Basejumpers am Rotenfels Ende Februar riskierten drei Mitglieder der Bergwacht und weitere beteiligte Retter ihr Leben. Foto: Ulrich Sanftenberg Ulrich Sanftenberg
Unerlaubte Absprünge von sogenannten Basejumpern vom Rotenfels, das kommt zum Bedauern von Ralf Christmann, Vorsitzender des Alpenvereins Sektion Nahegau, seit Beginn der Pandemie häufiger vor. Zuletzt verursachte ein Springer Ende Februar einen Großeinsatz von Feuerwehr, Bergwacht und Rettungsdienst, als er nach dem Start mit seinem Schirm an die Felswand gedrückt wurde.
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Der Sprung löste einen Rettungseinsatz mit 50 Helfern und Hubschraubern aus. Der Mann konnte unverletzt geborgen werden. Für seinen Leichtsinn riskierten allerdings drei Mitglieder der Bergwacht und weitere beteiligte Retter ihr Leben. Der illegale Objektsprung wird teuer, denn im Naturschutzgebiet am Rotenfels ist Flugsport jeder Art, beispielsweise Drachenfliegen oder Paragliding, ganzjährig verboten.