Bad Kreuznach. Die Strafe folgte auf dem Fuß: Bei einem Unfall nach einer Vorfahrtsverletzung überschlug sich die Unfallverursacherin, wurde zum Glück aber nur leicht verletzt.
Eine 64-jährige Golf-Fahrerin befuhr am Freitag um 16.13 Uhr in Bad Kreuznach den Neufelder Weg in Richtung der Mannheimer Straße. Eine 19-jährige BMW-Fahrerin befuhr unterdessen die Waldemarstraße in Richtung der Ringstraße. An der Kreuzung Neufelder Weg / Waldemarstraße gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“.