Eine 64-jährige Golf-Fahrerin befuhr am Freitag um 16.13 Uhr in Bad Kreuznach den Neufelder Weg in Richtung der Mannheimer Straße. Eine 19-jährige BMW-Fahrerin befuhr unterdessen die Waldemarstraße in Richtung der Ringstraße. An der Kreuzung Neufelder Weg / Waldemarstraße gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Die Golf-Fahrerin missachtete hier die Vorfahrt der von rechts kommenden BMW-Fahrerin.
Somit kam es im Kreuzungsbereich zu einem heftigen Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Durch den Zusammenstoß überschlug sich der Golf der 64-Jährigen und kam erst auf dem angrenzenden Bürgersteig, an einem Zaun, auf dem Dach liegend zum Stehen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei wurden die Unfallbeteiligten glücklicherweise nur leicht verletzt. Dennoch wurden sie zur weiteren Abklärung in ein Kreuznacher Krankenhaus gebracht.
An den Fahrzeugen entstand jeweils wirtschaftlicher Totalschaden. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Ferner wurde die Einfassung des Zauns beschädigt. Der Gesamtschaden dürfte bei über 20 000 Euro liegen.
Foto: Polizei