Ehefrau mit Mails verfolgt
VG Langenlonsheim-Stromberg: Massive Nachstellung

Weil er seiner von ihm getrennten Partnerin nachstellte und sie mit Mails und Beiträgen in sozialen Medien belästigte, steht ein 49-Jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg vor Gericht.

Ein 49-Jähriger aus der VG Langenlonsheim-Stromberg muss sich wegen Nachstellung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach verantworten.
Hans-Jürgen_Wege. picture-alliance/ dpa/dpaweb

Dass sich seine Ehefrau im Herbst 2022 von ihm trennte, verkraftete ein 49-jähriger PC-Techniker aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg nicht. Nachdem die Frau im August 2023 aus dem gemeinsamen Haus auszog, stellte er ihr massiv nach. Seine unerlaubten Annäherungen sind jetzt Gegenstand eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach.

Bis zu 20 Mails pro Tag geschrieben

Bis zu 20 Mails pro Tag schrieb der Angeklagte seiner Ehefrau nach ihrem Auszug auch an ihre berufliche Adresse, an ihre Kollegen und einen Vorgesetzten. Außerdem postete er mehrmals Fotos von ihr in Facebook, dort stellte er auch einen an sie gerichteten Beitrag ein sowie einen Brief. Wortlaut und Inhalt der Mails fasste Staatsanwältin Dihya Belhadj so zusammen: Unhöflich, unverschämt, herabwürdigend und vorwurfsvoll. Der 49-Jährige habe auch versucht, seine Frau bloß zu stellen, indem er persönliche Dinge aus der Beziehung preisgab. Von den Nachstellungen ließ er sich zunächst auch nicht durch ein Kontaktverbot abbringen, dass das Amtsgericht Bingen im Februar 2024 gegen ihn verhängte. Er schickte ihr weiterhin Mails, noch bis zum Jahreswechsel 2024/2025.

„Es hat lange gedauert, bis das Kontaktverbot griff, erst als das Gericht dann auch Ordnungsgelder wegen der Verstöße verhängt hat, wurde es weniger“, erklärte die Noch-Ehefrau des Angeklagten. Die Nachstellung hat sie sehr belastet, zeitweise befürchtete sie auch, ihre Arbeitsstelle deshalb zu verlieren, und sie hatte Schlafstörungen. „Ich werde dich psychisch, beruflich und finanziell ruinieren“, habe ihr Mann ihr gedroht, als sie ihm eröffnete, dass sie sich trennen werde. Der 49-Jährige hatte zu Beginn der Verhandlung die Vorwürfe der verbotenen Kontaktaufnahme eingeräumt. Er behauptete aber, dass nicht er, sondern vielmehr seine Frau damit gedroht habe, dass sie ihn ruinieren werde. Darüber hinaus wirft er ihr vor, dass sie zwei Mitglieder der „Hell‘s Angels“ damit beauftragt habe, ihn einzuschüchtern, wodurch er eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe.

Angeklagter soll eine Erpressung geplant haben

Zudem behauptete er, dass er durch einen Burnout zeitweise nicht mehr gewusst habe, was um ihn herum vorging, oder welche Person er vor sich habe. „Da ist man wie in einem Tunnel“ so der Angeklagte.

Er muss sich noch wegen eines zweiten Anklagevorwurfs verantworten. Dabei geht es um eine Frau, zu der sich nach dem Auszug seiner Ehefrau eine Beziehung anbahnte. Mit dieser Dame soll der 49-Jährige Pläne für eine Unternehmensgründung geschmiedet haben. Die finanziellen Mittel dafür habe man sich durch eine Erpressung des Ex-Mannes der Frau beschaffen wollen. Der Angeklagte soll seine damalige neue Freundin mit Drohungen gegen ihr Leben genötigt haben, das Geld zu besorgen. Die als Zeugin geladene Frau war zum Termin nicht erschienen, weshalb es eine Fortsetzung der Hauptverhandlung am 15. Mai gibt. Nach der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen ist der 49-Jährige ohne Einschränkung schuldfähig.

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