Hochstetten-Dhaun. Der erweiterte Parkplatz am Ärztehaus in Hochstetten-Dhaun kann nach dem Urteil der Zweiten Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichts vorerst bleiben. Die Klage eines Anliegers, den Anliegerparkplatz mitsamt einer Behindertenparkfläche und den neuen Gehweg zurückzubauen, die gerodete Fläche adäquat wieder aufzuforsten und die Schneeräumungs- und Streupflicht hier besonders zu regeln, wurde abgewiesen.
Der Kläger wohnt in der Nachbarschaft der Arztpraxis. Dort wurde eine Anliegerparkfläche nach Vorschlag eines Bürgers und straßenrechtlicher Genehmigung der VG Kirner Land von fünf auf neun Plätze erweitert. Der Kläger meinte, es gebe genug Plätze; zur Abschirmung des Verkehrslärms und klimaschutzrechtlichen Gesichtspunkten sei eine Begrünung nötig.