Junge Mutter in Geldnot ging Internetbetrügern auf den Leim - Amtsgericht Bad Kreuznach verwarnte die 22-Jährige
Vermeintlicher Traumjob entpuppte sich als Betrug: Junge Mutter aus Kreuznach in Geldnot ging Internetbetrügern auf den Leim

Bad Kreuznach. Auf der Suche nach Arbeit stieß eine junge Mutter aus Bad Kreuznach im April/Mai 2019 auf ein Jobangebot im Internet, das wie für sie gemacht schien. „Arbeiten von zu Hause aus, flexible Zeiteinteilung“, so wurde für die Beschäftigung geworben. Leider war es kein seriöses Angebot, am 20. Mai zog sie zwar die Notbremse und erstattete Selbstanzeige bei der Polizei. Dennoch brachte ihr der vermeintliche Traumjob den Vorwurf der leichtfertigen Geldwäsche ein, weshalb sie jetzt vom Amtsgericht verwarnt wurde. Die von ihr eröffneten Konten hatten Betrüger für Scheinverkäufe im Internet genutzt.

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Ihre Tätigkeit sollte darin bestehen, Fragebögen auszuwerten. Bevor sie damit starten konnte, sollte sie zwei Bankkonten eröffnen und deren Zugangsdaten an den neuen Arbeitgeber schicken. Das erschien der damals gerade mal 20-Jährigen zwar auch merkwürdig. Da sie dringend Geld brauchte, ließ sie sich dennoch darauf ein und schenkte zunächst der Erklärung Glauben, dass das zweite Bankkonto dafür vorgesehen sei, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Sie eröffnete die Konten bei zwei verschiedenen Direktbanken und gab die Zugangsdaten weiter. Ihr Auftraggeber schickte keine Fragebögen, sondern zockte mit Hilfe der Bankkonten ahnungslose Käufer im Internet ab. Die Betrogenen bezahlten per Vorkasse Waren, die sie nie erhielten. Das Geld, das auf den beiden Konten in drei Fällen einging, buchten die Betrüger sofort in Kryptowährungen um.

Nach der Gesetzeslage hatte die junge Frau damit leichtfertig gehandelt. „Es hätte sich Ihnen bei den beiden Konten und der Herausgabe der Zugangsdaten aufdrängen müssen, dass dabei etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, auch wenn Sie hier eigentlich Opfer des Ganzen sind“, betonte Richterin Vanessa Blauth im Hinblick darauf, dass auf Jobversprechen dieser Art leider immer wieder Leichtgläubige hereinfallen. Die junge Mutter, die gerade ihr zweites Kind erwartet, hat in keiner Weise von dem Betrug profitiert. Sie hatte selbst keine Möglichkeit, auf die Konten zuzugreifen.

Für Rechtsanwalt Diethelm Zickmann ist die Frage offen, ob in diesem Fall die junge Frau tatsächlich erkennen konnte, dass sie mit der Konteneröffnung jemandem schaden kann. „Das hörte sich zwar seltsam an, aber es bleiben Zweifel, weshalb ich einen Freispruch beantrage“, so der Verteidiger. Das Gericht folgte der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe und wandte bei der jungen Frau Jugendstrafrecht an. Neben der Verwarnung soll die 22-Jährige zwei Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe führen, um sich über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. „Ich kann jedem nur raten, die Angebote sehr kritisch zu hinterfragen“, unterstrich Richterin Blauth. Die Betrüger gehen sehr geschickt vor, indem sie ihr „Jobangebot“ auf Menschen in Notsituationen zuschneiden.

Von unserer Reporterin Christine Jäckel

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