Vier Metallpfosten rammte eine 50-Jährige unter Alkoholeinfluss am Freitag mit ihrem Pkw in Bad Kreuznach. Gegen 20.59 Uhr fuhr sie auf der Ringstraße von der Mannheimer Straße aus in Fahrtrichtung Alzeyer Straße. In Höhe des Fußgängerüberwegs der dortigen Schule kam sie nach rechts von der Straße ab und kollidierte mit den Metallpfosten. Danach fuhr sie noch circa 50 Meter weiter, bevor sie am rechten Fahrbahnrand mit ihrem Fahrzeug stehen blieb. Während der Verkehrsunfallaufnahme fiel den Polizisten ihr Atemalkoholgeruch auf. Ein Test ergab 1,38 Promille. Auf der Dienststelle entnahm die Polizei eine Blutprobe und stellte den Führerschein der Frau sicher.
Ein 33-jähriger Fahrradfahrer, der nicht in der Lage war, geradeaus zu fahren, fiel einer Fußstreife am Samstag, 10.35 Uhr, auf dem Eiermarkt auf. Die Abweichungen von der Geraden betrugen bis zu drei Meter. Ein Alkoholtest ergab 0,13 Promille. Außerdem fanden die Beamten Anzeichen für Drogenkonsum. Ein durchgeführter Test reagierte positiv auf THC, Opiate und Amphetamin. Ein Verfahren wurde eingeleitet.
Einer Streife fiel am Samstag, 16.45 Uhr, ein Kleinkraftrad mit grünen Versicherungskennzeichen in der Salinenstraße auf. Bei der Kontrolle des 15-jährigen Fahrers gab dieser an, dass er sich kein neues Schild leisten könne. Auch stellte sich heraus, dass er lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung ist. Auf Nachfragen, wie schnell der Roller fährt, gab der junge Mann 75 Kilometer pro Stunde an, er selbst habe die Drossel herausgenommen. Eine Überprüfung ergab, dass der Jugendliche bereits in der Vergangenheit aus dem gleichen Grund auffällig wurde. Die Beamten erstatteten Anzeigen wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bei einer Verkehrskontrolle fiel der Polizei ein deutlicher Alkoholgeruch an einem 20-jährigen Fahrer auf. Ein Test ergab einen Wert von 1,69 Promille. Die Polizeibeamten entnahmen dem jungen Mann daraufhin eine Blutprobe, stellten den Führerschein sicher und leiteten ein entsprechendes Verfahren gegen ihn ein.