Einkaufen Stadt droht Gang vor den Richter
Verkaufsoffene Sonntage: Anlässe werden gesucht

Glitzerndes Ambiente prägt in der Vorweihnachtszeit die Innenstadt von Bad Kreuznach. So wie hier in der Kreuzstraße sorgen Lichterketten für stimmungsvolle Atmosphäre. Die Händlervereinigung Pro City hat mit Unterstützung ihrer Mitglieder und weiterer Sponsoren das Lichterspektakel organisiert – rechtzeitig zur langen Einkaufsnacht (bis 22 Uhr) am Samstag.

Stefan Munzlinger

Bad Kreuznach. Gibt es auch im nächsten Jahr verkaufsoffene Sonntage in Bad Kreuznach? Diese Frage wurde im Zuge des fast abgelaufenen Jahres immer lauter gestellt. Und stets fielen die Antworten unterschiedlich aus – in Abhängigkeit vom jeweiligen Gesprächspartner.

Während den verkaufsoffenen Sonntagen von Gewerkschaftsseite bereits das herbeigesehnte Ende attestiert und das Totenglöckchen geläutet wurde, beharren Stadt und Einzelhändlervereinigungen wie Pro City auf ein letztes Schlupfloch, um die gewinnbringenden Einkaufsereignisse, die häufig mehrere Zehntausend Menschen in die Innenstadt locken, zu retten.

Der Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. Mai, das klarstellt, dass es für verkaufsoffene Sonntage konkrete Anlässe geben muss – dieser Anlassbezug war im Ladenöffnungsgesetz bisher nicht explizit geregelt. Die verlängerten Öffnungszeiten selbst oder vermeintliche Tradition, die vor allem beim Mantelsonntag als Daseinsberechtigung genannt wird, genügen als Rechtfertigung nicht.

Der Leitsatz der Urteilsbegründung sagt aus, dass das Shoppinginteresse der Kunden und das Verkaufsinteresse der Einzelhändler als Begründung unzureichend sind. Wer also als Kommune einen verkaufsoffenen Sonntag veranstalten will, braucht einen guten Grund. Auch wenn Verdi als übergeordnete Gewerkschaft in diesem Jahr noch von einer Klage gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Durchführung des Mantelsonntags abgesehen hat, ist in Zukunft nicht mehr damit zu rechnen, dass der Weg vor ein Gericht gescheut wird.

Nun geht es also für die Stadt und Pro City darum, sich selbst Anlässe zu schaffen, die die Durchführung von Shoppingtagen erlauben. Am besten solche, die vor Gericht Bestand haben. Denn sollten für das Jahr 2018 Anträge zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage eingehen, wird Verdi dagegen vorgehen.

Eine erste Gesprächsrunde gab es nun auf Einladung von Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann. „Künftige Antragsteller machen sich jetzt auf den Weg, Vorbereitungen zu treffen, damit auch 2018 in Bad Kreuznach verkaufsoffene Sonntage stattfinden können“, kommentiert Häußermann.

An diesem Gespräch hat auch Pro-City-Vorstand Dirk Alsentzer teilgenommen. Wie viele Shopping-Sonntage man 2018 durchführen wolle, habe man nicht diskutiert. Man habe lediglich die Rechtslage erörtert und Möglichkeiten diskutiert, welche Ausnahmen bestünden, bestätigte Alsentzer gegenüber dem „Oeffentlichen“. Volker Metzroth vom DGB Bad Kreuznach warnt indes weiter: „Die Stadt begibt sich auf dünnes Eis.“ Die „neue“ Einzelhändlervereinigung „Meine Stadt Bad Kreuznach“ war zu dem Treffen übrigens nicht eingeladen. Marian Ristow

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