25-Jähriger bei Brandstiftung vermindert schuldfähig
Verhandlung in Bad Kreuznach: Wohnhausbrand war laut Gericht kein Versehen
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Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 25-Jährigen, der im März 2021 im Keller des Wohnhauses seiner Großmutter in Bad Kreuznach einen Brand gelegt hat. Dabei stand der Altenpflegehelfer unter Einfluss von Drogen und litt an einer Psychose, weshalb ihm verminderte Schuldfähigkeit zugestanden wurde.

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Er wurde außerdem wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz verurteilt. Da die Kammer neben der Freiheitsstrafe die Unterbringung des suchtkranken 25-Jährigen in einer Entziehungsanstalt anordnete, muss er zunächst nicht ins Gefängnis.

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