Corona-Versammlungsleiterin trug bei einer Veranstaltung 2020 keinen Mund-Nasen-Schutz - Angeklagte hat Berufung eingelegt: Verhandlung in Bad Kreuznach: Verstoß gegen Maskenpflicht – 52-Jährige muss 200 Euro zahlen
Corona-Versammlungsleiterin trug bei einer Veranstaltung 2020 keinen Mund-Nasen-Schutz - Angeklagte hat Berufung eingelegt
Verhandlung in Bad Kreuznach: Verstoß gegen Maskenpflicht – 52-Jährige muss 200 Euro zahlen
Ihr ursprüngliches Ziel – einen Freispruch – hat eine 52-Jährige aus der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen mit ihrer Berufung vor dem Landgericht zwar nicht erreicht, aber zumindest hat sich die finanzielle Belastung als Folge ihres Auftretens als Versammlungsleiterin bei der Aktion „Spaziergang gegen Corona und für das Grundgesetz“ am 31. Oktober 2020 auf dem Kornmarkt in Bad Kreuznach deutlich reduziert.
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Statt einer Geldstrafe von zunächst 2100 Euro, die per Strafbefehl gegen sie verhängt worden war, muss sie nun nur noch eine Geldauflage von 200 Euro zahlen. Die Veranstaltung war mit der damals geltenden Auflage der Maskenpflicht, mit Ausnahme für Personen mit Attest, genehmigt worden.