Berufungsgericht stellt Verfahren wegen Fehlverhaltens bei Personenkontrolle ein
Verhandlung am Landgericht Bad Kreuznach: 500 Euro Strafe nach „Anhusten“
Wegen eines schweren Raubs in Plaidt wird derzeit verhandelt.
dpa

Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro, das ist die Bilanz einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach gegen einen 60-Jährigen aus Bretzenheim, der bei einer Personenkontrolle auf dem Kornmarkt am 5. Dezember 2020 einen Ordnungsbeamten angehustet hat. Das Verfahren endete mit einer außergerichtlichen Einigung und wurde gegen Zahlung der Auflage eingestellt.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Bad Kreuznach den 60-Jährigen wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Der 60-Jährige hielt sich am 5. Dezember 2020 am Rande einer Veranstaltung von Corona-Gegnern auf dem Kornmarkt auf und trug dabei ein schwarzes Netz vor Mund und Nase, weshalb er den Ordnungs- und Polizeibeamten auffiel.

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