Schon der erste Verhandlungstag bei der Berufungskammer des Landgerichts macht die Komplexität der Beweisaufnahme deutlich
Verhandlung am Kreuznacher Landgericht: Brach der Ehemann in das eigene Haus ein?
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Das wird keine einfache Beweisaufnahme, so viel stand nach der Einlassung des Angeklagten am ersten Verhandlungstag bei der Berufungskammer des Kreuznacher Landgerichtes für den Vorsitzenden Richter Karsten Poetsch fest.

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Aus dem gemeinsamen Wohnhaus eines seit Mai 2019 getrennt lebenden Ehepaares in der Verbandsgemeinde Rüdesheim sollen am 30. März 2020 eine Vielzahl von Gegenständen verschwunden sein. Laut Anklageliste fehlten unter anderem Kleider, Schuhe, Elektrogeräte, Parfüm, Sexspielzeug sowie eine Liste mit Passwörtern.

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