Revision erfolgreich: Handlanger von Telefonbetrügern zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt
Verhandlung am Bad Kreuznacher Landgericht: Hoher Strafnachlass im zweiten Verfahren

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Mit drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe, statt der im ersten Verfahren von der zweiten Strafkammer des Landgerichtes Bad Kreuznach verhängten fünfjährigen Haftstrafe, endete die erneute Verhandlung im Zusammenhang mit einer Telefonbetrügerbande für einen 37-Jährigen. Der zuletzt in Berlin wohnhafte türkische Staatsbürger hatte 2020 für eine Bande als Gutachter und Kommissionierer gearbeitet.

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Die Masche der Betrüger, die von der Türkei aus operierten: Sie riefen gezielt ältere Personen mit einem Doktortitel an und gaben sich als Kriminalbeamte aus. Dann verunsicherten sie die Gesprächspartner damit, dass sie ihnen vorspielten, ihr Vermögen sei in Gefahr. Einem der Opfer wurde beispielsweise die Lüge aufgetischt, dass man bei einem Einbruch in der Nachbarschaft eine Liste mit seinem Namen gefunden habe.

Senioren in Angst versetzt

Die falschen Beamten versetzten die Angerufenen so in Angst, dass sie bereitwillig große Vermögenswerte wie Goldbarren oder Goldmünzen zur Abholung vor die Tür stellten. Die Betroffenen handelten im Glauben, dass die „Polizei“ ihren Besitz in sichere Verwahrung nimmt. Zu den drei Anklagepunkten gehörte der Fall einer Frau aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim, die auf diese Weise um Goldbarren im Wert von mehr als 260.000 Euro betrogen wurde.

Der 37-Jährige nahm in dem Bandengefüge die Aufgabe wahr, die Beute aus diesen Terroranrufen von Kurieren entgegenzunehmen, die sie zu ihm nach Berlin brachten. Er nahm die Wertgegenstände in Augenschein und schätzte sie, und verpackte sie danach wieder für die Weiterleitung in die Türkei. Dafür will er pro Lieferung jeweils 1000 Euro erhalten haben.

Bereits im ersten Verfahren hatte er gestanden, dass ihm schnell klar wurde, dass das Gold und die mitunter auch angelieferten Bargeldbeträge aus kriminellen Machenschaften stammten. Er entschuldigte sich auch noch einmal in dem Verfahren, das auf seinen Revisionsantrag hin vom Bundesgerichtshof an das Landgericht Bad Kreuznach zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen wurde. Der BGH hatte unter anderem beanstandet, dass der Angeklagte wegen bandenmäßigen Betrugs verurteilt worden war.

Im neuen Verfahren vor der vierten Strafkammer des Landgerichtes wurde zum Auftakt eine Verständigung getroffen. Bei einem Geständnis stellte das Gericht dem 37-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren in Aussicht. Seine Verteidiger wollten zudem die Außervollzugsetzung des Haftbefehls erreichen, da ihr Mandant, der in Berlin zu einer weiteren Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde, demnächst heiraten möchte.

Zudem erteilte die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz den Hinweis, dass eine Verurteilung wegen Geldwäsche und gewerbsmäßiger Hehlerei in Betracht komme. „Die Vermutung beziehungsweise die Lebenserfahrung legt nahe, dass es hier um bandenmäßige Begehung von Straftaten ging, aber wir haben keine ausreichende Beweislage für eine Verurteilung“, ging Richterin Büch-Schmitz in der Urteilsbegründung auf den vom BGH beanstandeten Punkt ein. Am ersten Verhandlungstag hatte die Verteidigung eine Kaution von 200.000 Euro angeboten.

Davon war am zweiten Prozesstag keine Rede mehr, laut seinem Verteidiger könnte sich der 37-Jährige im Verwandtenkreis maximal einen Betrag von 50.000 Euro als Darlehen beschaffen. Dementsprechend stellten beide Verteidiger ihren Mandanten als kleines Rädchen im Gefüge dar, seine Rolle sei über Handlangerdienste nicht hinausgegangen. Da hier Senioren auf schäbigste und hinterhältigste Weise betrogen wurden, sei eine Freiheitsstrafe unausweichlich, die aber der Funktion ihres Mandanten gemäß maximal drei Jahre betragen sollte.

90.000 Euro Kaution

Die Richter der vierten Strafkammer verurteilten den Angeklagten wegen Geldwäsche in drei Fällen und in einem Fall in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Hehlerei zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Dieses Strafmaß hatte auch Staatsanwalt Peter Karfeld beantragt. „Es traf hier vor allem ältere Menschen, und für die Opfer besteht keinerlei Aussicht auf Wiedergutmachung“, betonte Richterin Büch-Schmitz. Das Gericht setzte außerdem eine Kaution von 90 000 Euro fest, gegen die der Angeklagte auf freien Fuß kommen könnte.

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