2021 wurde ein 33-Jähriger wegen Vergewaltigung einer Frau bei einer Party verurteilt und legte dagegen Berufung ein. Mit langem zeitlichen Abstand erfolgte jetzt das Urteil in zweiter Instanz. Julian Stratenschulte. picture alliance / dpa
Eine Party in der Wohnung ihres Freundes endete 2020 für eine junge Frau mit einem bösen Erwachen: Ein Partygast missbrauchte die Schlafende. In der Berufungsverhandlung erhielt der Angeklagte jetzt eine Bewährungsstrafe.
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Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 33-jährigen Schausteller, weil er bei einem Besuch in Bad Kreuznach im Sommer 2020 eine Frau vergewaltigt hat.