Dem Angeklagten aus Kirn droht wegen hoher Rückfallgefahr die Sicherungsverwahrung - Verfahrensfortsetzung am 26. März
Verfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach: Kirner soll Bürgergeld-Empfänger erpresst haben
In dem Verfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach wegen Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl geht es für den 34-jährigen Angeklagten aus Kirn auch um eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung.
Christine Jäckel

Bad Kreuznach. Erpressung, Körperverletzung und ein Diebstahl mit Einsatz eines Messers werden einem 37-jährigen Mann aus Kirn vorgeworfen. Die Tatvorwürfe haben sich im Zeitraum zwischen März und Juni 2022 in Kirn und Saarbrücken ereignet. Der gebürtige Rheinländer, der in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet die Vorwürfe. Ihm könnte, da er mehrfach und einschlägig vorbestraft und suchtkrank ist, bei einer Verurteilung auch die Sicherungsverwahrung drohen.

Aktualisiert am 25. März 2024 12:48 Uhr
Im März, April und Mai soll der Angeklagte einen Bekannten, der damals Arbeitslosengeld II bezog, in drei Fällen unter Androhung von Schlägen veranlasst haben, seinen Scheck für die Leistung bei der Bank einzulösen. An Ort und Stelle soll er dann von dem Bekannten vor der Bankfiliale Beträge zwischen 150 und 200 Euro für sich eingefordert und kassiert haben.

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