Das Gebiet der Verbandsgemeinde Rüdesheim weist einen sehr vielfältigen Querschnitt an Naturräumen auf. Talräume wechseln sich ab mit Agrarflächen, Grünland und Waldgebieten. Foto: Stefan Munzlinger (Archiv) Stefan Munzlinger (Archiv)
Wenn Gemeinden Neubaugebiete oder ein Gewerbegebiet ausweisen wollen, oder ein Kleingarten- oder Sportgelände planen, müssen diese Vorhaben in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde aufgenommen werden. Mit einem vorbereitenden Schritt für einen neuen Flächennutzungsplan nach der Fusion im Jahr 2017 beschäftigten sich die Mitglieder des Rüdesheimer VG-Rates am Mittwochabend.
Eine Grundlage ist der Landschaftsplan, der die Belange von Natur und Landschaft für das mit nicht ganz 200 Quadratkilometern relativ große Gebiet der VG Rüdesheim darlegt. Der Landschaftsplan dokumentiert beispielsweise Verdichtungsräume für den Vogelzug oder den Wildkatzenkorridor.