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Urteil im Prozess um totes Baby aus dem Kreuznacher Schlosspark: Mutter muss drei Jahre in Haft

Bad Kreuznach -  Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Totschlags in einem minderschweren Fall hat die Schwurgerichtskammer des Bad Kreuznacher Landgerichts eine 40-jährige zweifache Mutter verurteilt. Sie hatte in der Nacht zum Rosenmontag 1998 ihr neugeborenes Baby in eine Plastiktüte gesteckt und im Bad Kreuznacher Schlosspark in den Ellerbach geworfen. Das Mädchen schlug am Ufer auf und starb an seinen schweren Kopfverletzungen.

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Staatsanwältin Christine Mossem hatte vier Jahre Haft gefordert, Pflichtverteidigerin Rechtsanwältin Anna Roeren-Bergs für eine Bewährungsstrafe plädiert. Eine solche kam für die Kammer indessen nicht in Betracht, betonte Vorsitzender Richter Dr. Bruno Kremer.

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