Verletzungsgefahr: Verwaltungsgericht Neustadt erkennt auf eine „besondere Gefahrenlage“
Urteil bestätigt: Das Kanuverbot war rechtens
Ein Bild aus besseren Tagen: Der Kanubetrieb auf dem Glan war eine touristische Attraktion. Das unbefristete Verbot der SGD Süd wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt. Foto: Kexel
Roswitha Kexel

VG Lauterecken/Neustadt. Die Klage eines Bootsverleihers gegen die von der SGD-Süd verhängte Kanusperre für den Glan zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze zu Meisenheim blieb erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Neustadt wies am Donnerstag die Klage ab, da Kanufahrer auf dem besagten Glanabschnitt einer besonderen Gefahrenlage ausgesetzt seien. In einer Pressemitteilung zum Urteil heißt es: „Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat zu Recht den Verkehr mit nicht maschinenbetriebenen Booten auf einem rund neun Kilometer langen Abschnitt des Glan zwischen Lauterecken und Meisenheim mit einer Allgemeinverfügung vom 20. Dezember 2017 wegen Baumbruchgefahren verboten.“

Lesezeit 2 Minuten
Der Untersagung des Bootsverkehrs ging voraus, dass nach zwei im März und Juli 2017 eingeholten Gutachten eines Sachverständigen für Baumstatik rund 600 und damit fast ein Drittel der den betreffenden Flussabschnitt säumenden Bäume eine erhöhte bis sehr hohe „Versagenswahrscheinlichkeit“ im Sinne einer Bruch- oder Umsturzgefahr aufwiesen, sodass die Sicherheit für den dort möglichen Kanuverkehr mit bis zu 100 Booten am Tag nur durch umgehende, ...

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