Ehemaliger Abteilungsleiter hatte ungeladene Schreckschusswaffe in seinem Schreibtisch, für die er keinen Waffenschein hatte: Ungeladene Schreckschusswaffe im Schreibtisch: Gericht verurteilt Kreuznacher Verwaltungsmitarbeiter zu Geldstrafe
Ehemaliger Abteilungsleiter hatte ungeladene Schreckschusswaffe in seinem Schreibtisch, für die er keinen Waffenschein hatte
Ungeladene Schreckschusswaffe im Schreibtisch: Gericht verurteilt Kreuznacher Verwaltungsmitarbeiter zu Geldstrafe
Bad Kreuznach. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 140 Euro verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung, in dessen Schreibtischcontainer 2021 eine ungeladene Schreckschusswaffe gefunden worden war. Damit hat er sich eine etwas höhere Geldstrafe eingehandelt, als ihm der Strafbefehl auferlegte (40 Tagessätze à 130 Euro), gegen den er Einspruch eingelegt hatte.
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Der ehemalige Abteilungsleiter beharrte bis zuletzt darauf, dass ihm die Waffe nicht gehört. Weder Oberstaatsanwalt Alexander Fassel noch Richterin Laura Hebling fanden aber seine Version, dass ihm die Waffe als Mitarbeiter der Behörde von einer Frau übergeben worden sei, nachvollziehbar.