Kinder krachten durch Decke
Unfallhaus in Stromberg: Bauaufsicht ist eingeschaltet
Durch diese in der Außentür zerbrochene Scheibe griffen die Jungen hindurch und drückten dann von innen den Türgriff herunter.
Jens Fink

Glück im Unglück hatten zwei Kids am Wochenende in Stromberg. Die spielenden Kinder hatten sich verbotenerweise Zutritt zu einem leer stehenden Haus am Marktplatz verschafft und waren durch baufällige Decke gekracht

Der Fall der in einem Gebäude am Marktplatz in Stromberg verunglückten Kinder beschäftigt jetzt die Bauaufsicht der Kreisverwaltung. Die beiden neun und zwölf Jahre alten Jungen aus Mainz waren am Wochenende zu Besuch bei einem Stromberger Verwandten. Von Abenteuerlust gepackt, verschafften sich die Buben am Samstagnachmittag verbotenerweise Zutritt zum derzeit unbewohnten Gebäude Markplatz 2.

Hier stürzten sie aus dem Obergeschoss durch eine baufällige, lediglich aus Dachpappe und Spanplatten bestehende Decke rund sechs Meter in die Tiefe und verletzten sich erheblich (wir berichteten). Nach ihrer Entdeckung wurden die Kinder direkt ins Krankenhaus nach Mainz gefahren. Nach dem Vorfall sicherte der Bauhof Stromberg das Gebäude, das auch polizeilich versiegelt wurde.

Muss der Eigentümer Konsequenzen befürchten?

Jetzt ermittelt die Bauaufsicht der Kreisverwaltung, welche Konsequenzen aus diesem Vorfall gezogen werden müssen und inwieweit der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt habe, berichtet Kreisbaumamtsleiter Christoph Liesenfeld auf Anfrager dem Oeffentlichen Anzeiger. „Wir haben einen Baukontrolleur nach Stromberg geschickt, der feststellen soll, in welchem Zustand sich das Gebäude befindet. Er prüft, welche bautechnischen Maßnahmen jetzt ergriffen werden müssen und ob beispielsweise die Decke mit Stützen gesichert werden muss, was die Bauaufsicht dann veranlassen würde“, erläuterte Liesenfeld.

Keine schönen Anblick bietet das nur teilweise renovierte Haus Marktplatz 2, in dem die beiden Jungen verunglückt sind.
Jens Fink

Aus den vor Ort gewonnenen Erkenntnissen würden die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet. „Laut Landesbauordnung ist der Eigentümer zum Erhalt und zur Verkehrssicherheit seines Gebäudes verpflichtet. Sollte er gegen diese Bauordnung verstoßen haben, würde die Kreisverwaltung tätig werden“, stellte Liesenfeld klar. Ebenso werde polizeilich geprüft, ob es sich beim Eindringen der beiden Jungen um Hausfriedensbruch handle, informierte der Kreisbauamtsleiter.

Haus war wohl nicht abgeschlossen

„Das Gebäude war von außen her sicher. Da konnte nichts passieren“, informierte Strombergs Stadtbürgermeister Claus-Werner Dapper. Allerdings sei bei der halb verglasten Außentür eine Scheibe eingeschlagen gewesen. „Offensichtlich haben die Jungs hier durch gegriffen und den Türgriff dann innen herunter gedrückt. Die Tür war lediglich zugezogen, allerdings nicht abgeschlossen“, verdeutlichte Dapper. Wie dieser Umstand zu bewerten sei, müssten letztlich die Behörden entscheiden.

Das betreffende, nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude, steht seit rund acht Jahren leer. Der Eigentümer hatte zwar angefangen, zu renovieren und etwa auch den Keller verfüllt, jedoch das Gebäude nicht fertig saniert. Dieses sei „kein schöner Anblick“, meinte der Stadtbürgermeister. Der Besitzer habe das Gebäude auch schon mal auf dem Immobilienmarkt angeboten. Der Preis sei allerdings zu hoch, als dass etwa die Stadt das Haus hätte erwerben können, informierte Dapper. Er wünschte den beiden verletzten Jungen alles Gute für eine schnelle Genesung. „Das ist schließlich das Wichtigste in dieser Sache“, betonte Dapper.

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