Die Pistole des Wachmanns, der bei einem Raubüberfall auf einen Kreuznacher Juwelier im August 2013 den Tätern entgegentrat, nahm das Gericht in Augenschein. Die Waffe des Tatverdächtigen konnte nicht sichergestellt werden. Christine Jäckel
An welche Details kann man sich zwölfeinhalb Jahre nach einem Vorfall noch genau erinnern? Mit dieser Frage setzt sich das Landgericht auseinander. Die Tat war ein Raubüberfall in der Fußgängerzone.
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Zwölfeinhalb Jahre ist der Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in der Bad Kreuznacher Fußgängerzone her. Das bringt nicht nur die Zeugen in dem Verfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach gegen einen 37-jährigen litauischen Staatsbürger, der zu dem Tätertrio gehörte, immer wieder an die Grenzen ihres Erinnerungsvermögens.