Der Tourismusbeitrag für das Jahr 2017 soll nun mit der vierten Fassung der Regularien rechtskonform erhoben werden: Tourismusbeitrag: Kreuznach hofft, nun gültige Satzung zu haben
Der Tourismusbeitrag für das Jahr 2017 soll nun mit der vierten Fassung der Regularien rechtskonform erhoben werden
Tourismusbeitrag: Kreuznach hofft, nun gültige Satzung zu haben
Der Tourismusbeitrag soll verwendet werden, um Parks, Wander- und Spazierwege, die Gradierwerke und die Solezerstäuber zu finanzieren. Dazu benötigt er aber eine gerichtlich anerkannte Satzung. Foto: GuT GuT
Bad Kreuznach. Der Tourismusbeitrag hat der Stadt Bad Kreuznach bisher neben Einnahmen im sechsstelligen Bereich vor allem Zweierlei beschert: unzählige politische Diskussionen und Gerichtsverfahren, bei denen man in der Regel den Kürzeren gezogen hat. Der Beitrag, der faktisch nur zwei Jahre lang erhoben wurde, 2016 als Fremdenverkehrsbeitrag und 2017 als Tourismusbeitrag, ist seit jeher umstritten.
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Eingeführt, verändert, weil das Kommunale Abgabengesetz modifiziert wurde, Widersprüche, Klagen, Normfeststellungsverfahren, letztlich wieder abgeschafft – es war ein Kampf, der nicht nur die Politik beschäftigte, sondern nahezu fast jeden Selbstständigen, Unternehmer und die Branchenverbände.