Bad Kreuznach – Weil sie ihr neugeborenes Baby vor mehr als zwölf Jahren in einem Bach getötet haben soll, muss sich eine 40-jährige Mutter nun vor dem Landgericht Bad Kreuznach wegen Totschlags verantworten.
Die Frau soll das Mädchen 1998 umgebracht haben, weil es an beiden Füßen sechs Zehen und an der rechten Hand sechs Finger hatte und sie die Reaktion ihrer Familie fürchtete. Laut Anklage hatte die Frau ihr Kind nach einer heimlichen Geburt in ein Tuch gewickelt und es von einer Brücke in den Ellerbach im Bad Kreuznacher Schlosspark geworfen. Dabei erlitt das Baby, das lebensfähig war, eine doppelte Schädelfraktur und starb.
Die Kreuznacher Staatsanwaltschaft wirft der nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, am 22. oder 23. Februar 1998 ihr in der Tatnacht in der Toilette ihres Elternhauses zur Welt gebrachtes Kind getötet zu haben. Der Prozess beginnt am Mittwoch, 8. Dezember, um 9 Uhr. Die Polizei ermittelte vor zwölf Jahren in alle Richtungen, die Ermittlungen führten jedoch ins Leere. Auch heute noch sind viele Fragen offen, der Tathergang ist aber klar. Ein Tipp des Ex-Ehemannes hatte die Ermittler auf die Spur der Frau gebracht. Nachdem der Mann einen Vaterschaftstest abgelegt hatte und dieser positiv war, gestand die 40-Jährige. Bereits 1998 war sie von den Ermittlern befragt worden, weil in ihrer Familie die Anomalie der sechs Zehen und sechs Finger vorkam. Damals hatte die Frau aber bestritten, die Mutter zu sein und dies mit einem ärztlichen Attest belegt.
Die Mutter wird seit Jahren psychologisch behandelt. Ein Gutachter hat ihr bereits eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Totschlag wird nach dem Gesetz mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft. Bei einer Verurteilung wegen eines minderschweren Falls, wovon die Staatsanwaltschaft ausgeht, droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Für den Prozess sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.