Fischsterben in Guldental
Tote Fische im Mühlengraben: War ein Winzer schuld?
Vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach muss sich ein 65-jähriger Winzer aus Guldental verantworten, der durch Öffnung eines Wasserschotts ein Fischsterben verursacht haben soll.
Jäckel Christine

Prozess vor dem Bad Kreuznacher Landgericht: Es geht um ein rätselhaftes Fischsterben in Guldentaler Mühlengraben. Angeklagt ist ein Winzer aus der Gemeinde.

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Vor dem Bad Kreuznacher Landgericht wird ein möglicher Umwelfrevel in Guldental verhandelt.
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Weil er Wasser aus dem Mühlengraben in Guldental abgeleitet und damit ein Fischsterben verursacht haben soll, muss sich ein 65-jähriger Winzer aus dem Ort vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach verantworten. Es geht um einen Vorfall im September 2023: Damals soll der Winzer einen Abschlag an seinem Grundstück, durch das der Mühlengraben verläuft, widerrechtlich geöffnet haben. In der Folge verendete eine Vielzahl von Fischen, darunter viele Arten, die auf der Roten Liste stehen.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe

„Ich habe kein Interesse an der Nutzung des Wassers“, erklärte der 65-Jährige. Denn als mögliches Motiv für die mutmaßliche Ableitung steht im Raum, dass er das Wasser für eigene Zwecke in seinem Betrieb nutzt, etwa zur Kühlung von Gärtanks oder zum Reinigen. Auch dagegen verwahrte sich der Landwirt und legte eine Rechnung für eine Kühlanlage vor, die er vor etwa acht bis neun Jahren einbauen ließ. Das Wasser aus dem Mühlengraben könne er bei der Weinerzeugung nicht nutzen. Durch den Mühlengraben habe er vielmehr Schaden hinnehmen müssen, weil die vorhandene Halbverrohrung mangels ausreichender Pflege durch die Gemeinde teilweise marode sei, wodurch sich erneut in den letzten Jahren wieder Wasser in seinen Keller gedrückt habe.

Der Mühlengraben fließt über sein Grundstück und gehörte früher auch zum Eigentum der Familie, die ihn an die Gemeinde verkaufte. In den 1990er-Jahren führte die Familie des Angeklagten selbst einen Rechtsstreit gegen die Gemeinde, weil sich Wasser aus dem Mühlgraben in den Keller des Betriebes drückte. Nach seinen Worten haben auch andere Anlieger Probleme mit eindringendem Wasser, weil dessen Wasserspiegel mangels Reinigung, um 40 bis 60 Zentimeter gestiegen sei.

Ankündigung der Tat bei Infoveranstaltung?

Es gibt keinen Tatsachenbeweis für die Beschuldigung, niemand hat den 65-Jährigen dabei gesehen, wie er den Abschlag des Mühlengrabens an seinem Anwesen geöffnet hat. Allerdings gibt es Zeugen dafür, dass er auf einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema Hochwasserschutz geäußert hat, dass er den Ablauf öffnen würde, wann immer er es für notwendig hielte.

Außerdem wiesen einige Zeugen darauf hin, dass es in der Vergangenheit immer wieder dazu kam, dass an dem besagten Ablauf manipuliert worden war. Nach Aussage unter anderem des Vorsitzenden des Angelsportvereins hatten die Anwohner schon Übung darin, sich zur Fischrettung mit Eimern und Bütten zu bewaffnen, wenn sie feststellten, dass im Mühlengraben wieder einmal kein Wasser mehr floss.

Man sah sich in der Folge gezwungen, eben diesen Abschlag am Anwesen des Angeklagten zunächst statt mit Holzplanken mit einem Schott aus Edelstahl zu versehen. Nach dem Vorfall im September 2023 wurde dann eine Betonmauer errichtet. „Es ging immer nur um den einen Abschlag, das war in Guldental ein offenes Geheimnis“, sagte ein Zeuge. Das Verfahren wird am Dienstag, 17. Dezember fortgesetzt.

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