Unter anderem von den Wiederbelebungsversuchen eines Polizeibeamten, der als Erster am Tatort eingetroffen war und Minuten später von dem Notarzt und seinem Team abgelöst wurde. Beim Eintreffen der Polizei war die Verletzte nicht ansprechbar. Ihr 55-jähriger Ehemann, der sich jetzt wegen Mordes vor dem Schwurgericht verantworten muss, saß in der Küche. Er hat sich bisher nur zur Person, aber noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Aber an diesem Morgen erhalten die Zuhörer im Saal nicht nur unverhüllte fotografische Eindrücke von einer Leiche, teils blutüberströmt und mit sichtbaren Stichverletzungen sowie von einem mutmaßlichen Tatort.
Frau hatte 59 Stich- und Schnittwunden
Bis vor Kurzem blieben Fotodokumente in den Strafverfahren in aller Regel für die Öffentlichkeit eher unzugänglich, beziehungsweise wurden eher symbolhaft kurz vom Richter oder der Richterin hochgehalten. Moderne Technik in den Gerichtssälen führt hier zu einer mitunter beklemmenden Transparenz der Folgen schwerer Verbrechen. Die als Zeugen an diesem zweiten Verhandlungstag geladenen Polizeibeamten und Rettungssanitäter gaben auch blitzlichtartig Einblicke in das Familienleben, das durch den gewaltsamen Tod der Frau, die 59 Stich- und Schnittverletzungen aufwies, einen dramatischen Einschnitt erlebt hat.
So lag eine Bettdecke auf einem Sofa, weshalb ein Zeuge vermutete, dass jemand im Wohnzimmer übernachtet hatte. Und sie werfen ein Licht auf die Strategie der Verteidigung, die versucht, eine Selbstmordtheorie zu untermauern. Denn bisher hat sich der Angeklagte in der Verhandlung noch nicht dazu geäußert, was am Morgen des 24. April passiert ist. Aus der Aussage eines Rettungssanitäters geht hervor, dass es laut dem 55-Jährigen Streit zwischen den Eheleuten gab, weil die Frau wieder allein zu ihrer Mutter in die Türkei fahren wollte.
Hat sich das Opfer selbst verletzt?
Das Rettungsteam hatte links und rechts neben der Frau Decken auf den Boden gelegt, um nicht mit dem Blut in Berührung zu kommen. In unmittelbarer Nähe des Körpers lagen zwei Messer und eine Werkzeugfeile. Die Wiederbelebung wurde nach kurzer Zeit abgebrochen, weil es keine Lebenszeichen mehr gab, berichtete der Notarzt. Er wurde von dem Wahlverteidiger des Angeklagten gefragt, ob sich das Opfer die Verletzungen selbst zugefügt haben könnte. „Die Feststellung der Todesursache gehört nicht zu meinen Aufgaben. Aber die Frage kann sich hier jeder mit gesundem Menschenverstand beantworten“, so der Notfallmediziner.
Er hatte sich auch zweimal kurz um den Angeklagten gekümmert, der zwischenzeitlich Atemprobleme hatte. Der Mann habe zuerst einige unzusammenhängende Sätze gesagt, die keinen Sinn ergaben, wie „Ich kann nicht mehr“, später sei er gefasster gewesen, berichtete der Notarzt. Insgesamt habe der Angeklagte einen klaren Bewusstseinszustand gezeigt. Die vier Kinder des Ehepaares wollten nicht aussagen. Das Verfahren wird heute, am Freitag, 18. Oktober fortgesetzt.