Begründet wird dies mit der Pflicht zur Verkehrssicherung
Teich im Kreuznacher Oranienpark wird eingezäunt: Pflicht zur Verkehrssicherung wird als Grund genannt
Der neue Zaun um den Tümpel im Oranienpark soll verhindern, dass Kinder ins Wasser plumpsen.
Robert Neuber

Im Oranienpark wurde in den vergangenen Tagen von einer Guldentaler Firma ein kleiner Teich eingezäunt. Das Sperrgitter ist etwas mehr als kniehoch, eine kleine Pforte ermöglicht es, an das Becken zu gelangen. Die Einzäunung hat den einen oder anderen Anwohner die Stirn runzeln lassen. Denn das Becken ist ja überhaupt nicht tief, darin eine Gefahr zu sehen, erscheint abstrus.

Doch genau so ist es. Auf Anfrage teilt die Stadtverwaltung mit, dass „die Verpflichtung besteht, künstliche Gewässer ab einer Tiefe von 40 Zentimetern einzuzäunen“. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass „Kinder dazu verleitet werden, am Wasserrand zu spielen und versehentlich hineinzufallen“. Man habe es im Oranienpark bislang versäumt, die Absicherung vorzunehmen. Das sei „bei Sicherheitskontrollen aufgefallen“. Der Zaun sei bereits im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben worden, die Kosten werden mit 4600 Euro angegeben. Man habe darauf geachtet, dem Umfeld entsprechend einen „Zaun mit Schmuckelementen“ zu installieren.

Vergleichsweise schön anzusehen

Tatsächlich ist der Drahtverhau im Oranienpark schöner anzusehen als das, was mit derselben Begründung – nämlich der Verkehrssicherungspflicht – an anderen Stellen in und um Bad Kreuznach hochgezogen wurde. So wurde im Bad Münsterer Kurpark ein schmuckloser Holzlattenzaun aufgestellt, um den Triebwerksgraben zu sichern. Dort wie im Oranienpark übrigens hat es noch nie ein Unglück durch Hineinplumpsen ins Nass gegeben, zumindest keines, das öffentlich wurde.

Was die Wasseradern der Stadt betrifft, so stellt sich nun natürlich an diversen anderen Stellen die Frage, ob hier nicht ebenso barrikadiert werden müsste. Das betrifft beispielsweise die Läufe der Wassergräben im Salinental, das betrifft die Ufermauern an der Kirschsteinanlage, auch den Ellerbachlauf im Klein Venedig-Viertel. Hier sind permanent Kinder am Spielen.

Viele Absperrungen an Panoramapunkten

Was rund um die Stadt auffällt, das sind die ebenfalls immer mit der Verkehrssicherungspflicht begründeten Draht- und Holzabsperrungen an Panoramapunkten. So wurde nicht nur der Karlsblick über der Roseninsel mit einem höheren Zaun als dem alten Geländer ausgestattet, sondern auch die Leni-Müller-Hütte auf der Hardt, die Aussichtsplattform auf der Gans und der Kaiserblick in Bad Münster. Bis auf die vor einigen Jahren neu erbaute Müller-Hütte waren alle genannten Panoramapunkte mit einem normalen Stahlgeländer ausgestattet, nun sind es dichtmaschige Drahtzäune. Auch am Lemberg in Feilbingert wurde ein alter Bergarbeiterpfad mit Hunderten Metern Drahtzaun ausgestattet.

Das Gitter reicht aber offenbar nicht, es wird an diversen Punkten ein auffälliges Warnschild mit einem warnend schreienden Symbolgesicht montiert. Die Maßnahmen sind allesamt präventiv gedacht, es hat bis auf den tödlichen Sturz eines 17-jährigen Schülers vom Karlsblick im Juni 2021 keinen schweren Unglücksfall an diesen Punkten gegeben.

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