Stromberger Messeranschlag: Bewährungsstrafe für Angeklagten denkbar
Bad Kreuznach/Stromberg. Ende eines über dreijährigen Verfahrens: Wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht einen 53-Jährigen zu vier Jahren und zwei Monaten Haft. Weil sich das Verfahren über mehrere Monate verzögert hatte, gelten zwei Jahre als bereits verbüßt; und: Nach einer Untersuchungshaft von zwei Jahren und acht Monaten wurde der Haftbefehl aufgehoben. Wenn ein psychologisches Gutachten vorliegt, kann der Angeklagte beantragen, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen.
Lesezeit 2 Minuten
Am 10. Februar 2008 hatte er in einer Stromberger Pizzeria seinen damals 34-jährigen Schwager, der dort als Küchenhilfe und Kellner arbeitete, auf eine mögliche massive sexuelle Belästigung seiner Tochter angesprochen. Der Angesprochene habe ihn ausgelacht.