Gericht will im Streit zwischen Delaveaux und der Stadt die Frage nach einer Verjährung prüfen
Streit ums Bad Kreuznacher „Täubchen“: Entscheidung ist vertagt
Karl-Heinz Delaveaux (links) mit seinem Anwalt Christoph Schöll am 10. November nach der Verhandlung vor dem Landgericht. Foto: Harald Gebhardt (Archiv)
Gebhardt

Vor Gericht schenkten sich beide Parteien nichts, und wie der Streitfall „Täubchen“ zwischen dem Hauseigentümer, FWG-Stadtrat Karl-Heinz Delaveaux, und der Stadt Bad Kreuznach ausgeht, die von 1992 bis Ende 2016 in der Immobilie die Räume für das städtische Sozialamt gemietet hatte, ist weiter offen.

Die dritte Zivilkammer des Kreuznacher Landgerichts traf jetzt keine Entscheidung in der Sache, sondern sieht noch Klärungsbedarf, will erst einmal weiter prüfen. Delaveaux fordert von der Stadt 126.000 Euro Schadensersatz für Reparaturmaßnahmen, um die Schäden zu beseitigen, die beim Auszug am Gebäude hinterlassen worden seien.

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