Gericht will im Streit zwischen Delaveaux und der Stadt die Frage nach einer Verjährung prüfen
Streit ums Bad Kreuznacher „Täubchen“: Entscheidung ist vertagt
Karl-Heinz Delaveaux (links) mit seinem Anwalt Christoph Schöll am 10. November nach der Verhandlung vor dem Landgericht. Foto: Harald Gebhardt (Archiv)
Gebhardt

Vor Gericht schenkten sich beide Parteien nichts, und wie der Streitfall „Täubchen“ zwischen dem Hauseigentümer, FWG-Stadtrat Karl-Heinz Delaveaux, und der Stadt Bad Kreuznach ausgeht, die von 1992 bis Ende 2016 in der Immobilie die Räume für das städtische Sozialamt gemietet hatte, ist weiter offen.

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Die dritte Zivilkammer des Kreuznacher Landgerichts traf jetzt keine Entscheidung in der Sache, sondern sieht noch Klärungsbedarf, will erst einmal weiter prüfen. Delaveaux fordert von der Stadt 126.000 Euro Schadensersatz für Reparaturmaßnahmen, um die Schäden zu beseitigen, die beim Auszug am Gebäude hinterlassen worden seien. In der Verhandlung vor der dritten Zivilkammer Mitte Oktober scheiterten mehrere Versuche von Richterin Mara Lischke, beide Kontrahenten zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Die entscheidende Frage, so kristallisierte sich heraus, war dabei, ob die Ansprüche von Delaveaux möglicherweise verjährt sind.

Ausschlaggebend dafür ist, wann und wie das Mietverhältnis beendet wurde und die Räume wieder übergeben wurden – also, ob die Stadt als Mieterin schon im Dezember 2016 oder früher den Vermieter Delaveaux über den Auszug und die Rückgabe der Räume informiert hat. Das bleibt strittig.

Dies sei telefonisch durch einen Mitarbeiter der Verwaltung geschehen, und es hätte dazu mehrere Telefonate gegeben, behauptet die Stadt. Delaveaux verneint dies: „Es gab weder Anrufe noch Gespräche“, erklärte er vor Gericht. Erst in einem Schreiben vom 4. Januar 2017 habe ihm die Stadt als Termin für eine Übergabe den 24. Januar 2017 vorgeschlagen. Das Gericht will nun klären, ob und wann diese Telefonate stattgefunden haben. In diesem Jahr werde eine Entscheidung aber nicht mehr fallen, hieß es am Dienstag bei der Verkündigung.

Für Mara Lischke übernimmt jetzt Richterin Teresa Pleschko das Verfahren. Sie betreut schon ein weiteres Verfahren Delaveaux' gegen die Stadt, bei dem die Fronten ebenso verhärtet sind. Hier fordert Delaveaux von der Stadt Mietrückstände in Höhe von 235.000 Euro. Pleschko hat hier für den 22. Dezember einen Verkündigungstermin anberaumt.

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