Debatte um Grundsteuer
Stein: Reform belastet Bürger nicht zwangsläufig mehr
Die Reform der Grundsteuer soll aufkommensneutral für die Bürger sein. Das neue System führe nicht pauschal zu Mehrbelastungen, so der Landtagsabgeordnete Markus Stein (SPD).
Bernd Weißbrod. picture alliance/dpa

Landtagsabgeordneter Markus Stein (SPD) geht auf die Kritik von Rüdesheims VG-Bürgermeister Markus Lüttger (CDU) ein, nachdem Lüttger die Auswirkungen der Grundsteuerreform für Bürger und Gemeinden kritisiert hatte.

Im Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Rüdesheim hatte Bürgermeister Markus Lüttger die Mitglieder über die Auswirkungen der Änderungen bei der Grundsteuer in der VG informiert. Aus seiner Sicht werden die Bürger durch die Neuregelung unterm Strich mehr belastet. Dies wiederum will der SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzender des SPD-Gemeindeverbands so nicht gelten lassen. „Das ist irreführend“, sagt der Landtagsabgeordnete. Stein ist auch haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Mainz.

Reform soll aufkommensneutral sein

Wie Stein bekräftigt, soll die ab 2025 geltende Reform aufkommensneutral sein. Die Kommunen sollen insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnehmen als bisher. Durch die Neubewertung änderten sich individuelle Steuerbeträge, manche Bürger zahlten künftig weniger, andere etwas mehr, erläutert der Landtagsabgeordnete. Von einer pauschalen Mehrbelastung könne keine Rede sein. Lüttger hatte zudem kritisiert, dass das Land sich auf den Standpunkt stelle, die Gemeinden könnten ihre Hebesätze entsprechend anpassen, um Nachteile bei der Berechnung der Umlage für VG und Kreis zu vermeiden. Dabei würden sie aber Gefahr laufen, keine Zuschüsse mehr zu bekommen, weil die Kommunalaufsicht moniere, dass sie ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpften.

„Das ist schlichtweg falsch. Die Ortsgemeinden können in diesem Jahr sehr wohl ihren Hebesatz so anpassen, dass sie aufkommensneutral bleiben – auch wenn dieser unter dem Nivellierungssatz liegt. Nachteile bei Kreis- oder Verbandsgemeindeumlage entstehen 2025 nicht, denn diese Umlagen basieren noch auf den Steuererträgen des bisherigen Systems (4. Quartal 2023 bis 3. Quartal 2024)“, entgegnet Stein den Äußerungen Lüttgers. Das Finanzministerium habe zur Unterstützung der Gemeinden bei der Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze bereits im Oktober 2024 eine Übersicht veröffentlicht, aus der jede Kommune den für sie aufkommensneutralen Hebesatz direkt ablesen könne.

Land belastet nicht pauschal

Der Landtagsabgeordnete weist darüber hinaus auf ein Rundschreiben des Innenministeriums vom November 2024 an alle Verwaltungen hin, wonach die Möglichkeit besteht, für das Haushaltsjahr 2025 das gleiche Grundsteueraufkommen wie 2024 einzuplanen. „Selbstverständlich kann es in Einzelfällen vorkommen, dass aufgrund der individuellen Haushaltslage – etwa durch gestiegene Ausgaben oder geplante Investitionen – höhere Hebesätze notwendig werden. In solchen Fällen kann zum Beispiel die Kommunalaufsicht im Rahmen der Haushaltsgenehmigung höhere Hebesätze fordern. Das ist dann aber nicht Folge der Grundsteuerreform, sondern Ausdruck der konkreten finanziellen Situation vor Ort“, ergänzt Stein. Die pauschale Aussage, das Land belaste die Bürger stärker, sei aber auf jeden Fall unzutreffend.

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