Veranstaltungen, die auf öffentlichen Flächen stattfinden und das Potenzial haben, die Innenstadt zu beleben, sind künftig gebührenfrei. Für den Kornmarkt würde andernfalls eine Miete von 400 Euro pro Tag fällig. Foto: Marian Ristow Marian Ristow
Bad Kreuznach. Wer ein Fest auf dem Kornmarkt veranstaltet, muss dafür künftig keine Sondernutzungsgebühren berappen – vorausgesetzt das Fest erfüllt bestimmte Bedingungen.
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Events, die entweder unter der Schirmherrschaft der Oberbürgermeisterin stehen, zum Zweck der erhöhten Frequentierung der Innenstadt durchgeführt werden oder deren Erlös karitativen Zwecken zugutekommt, können von den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren befreit werden.