Sondernutzungssatzung Fahrradständer im Fokus
Stadtratsvotum schont Gastwirte
Veranstaltungen, die auf öffentlichen Flächen stattfinden und das Potenzial haben, die Innenstadt zu beleben, sind künftig gebührenfrei. Für den Kornmarkt würde andernfalls eine Miete von 400 Euro pro Tag fällig. Foto: Marian Ristow
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Wer ein Fest auf dem Kornmarkt veranstaltet, muss dafür künftig keine Sondernutzungsgebühren berappen – vorausgesetzt das Fest erfüllt bestimmte Bedingungen.

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Events, die entweder unter der Schirmherrschaft der Oberbürgermeisterin stehen, zum Zweck der erhöhten Frequentierung der Innenstadt durchgeführt werden oder deren Erlös karitativen Zwecken zugutekommt, können von den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren befreit werden.

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