Der Ausbau der neu gestalteten Mühlenstraße in der Kreuznacher Innenstadt ist bislang die einzige Maßnahme, die über wiederkehrende Beiträge abgerechnet werden muss. Harald Gebhardt
Die Stadt braucht dringend Einnahmen, etwa durch die Erhebung der neuen wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge. Doch wegen Personalnot kann die Verwaltung dieser Aufgabe aktuell nicht nachkommen. Warum es noch dauern wird, lesen Sie hier.
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Zum 1. Januar 2024 hat Bad Kreuznach wiederkehrende Straßenausbaubeiträge eingeführt. Nach dem rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetz ist die Stadt dazu verpflichtet. Wann die ersten von den Grundstückeigentümern in der jeweiligen Abrechnungseinheit erhoben werden können, steht aber noch in den Sternen.