Delaveaux und die Stadt kommen sich vor Gericht keinen Deut näher: Stadt Bad Kreuznach ist wieder einmal vor Gericht: Im Streit ums „Täubchen“ keine Einigung in Sicht
Delaveaux und die Stadt kommen sich vor Gericht keinen Deut näher
Stadt Bad Kreuznach ist wieder einmal vor Gericht: Im Streit ums „Täubchen“ keine Einigung in Sicht
Um das „Täubchen“ genannte Haus in der Hochstraße gibt es weiter Streit. Eigentümer Karl-Heinz Delaveaux und die Stadt, die 25 Jahre lang darin das Sozialamt untergebracht hatte, trafen sich einmal mehr vor Gericht. Foto: Marian Ristow Marian Ristow
Das „Täubchen“ bleibt ein Streitfall: Keinen Deut näher kamen sich die beiden Streithähne bei der Verhandlung vor dem Bad Kreuznacher Landgericht.
Der Eigentümer der Immobilie, in der 25 Jahre lang, vom 1. Januar 1992 bis Ende 2016, das Kreuznacher Sozialamt untergebracht war, FWG-Stadtrat Karl-Heinz Delaveaux, verlangt von der Stadt 126.000 Euro Schadensersatz für Reparaturmaßnahmen, um die Schäden, die nach dem Auszug am Gebäude hinterlassen worden seien, auszubessern.