Justizzentrum Bad Kreuznach: Hier wurde die Bewährungsstrafe eines Wiederholungstäters aufgehoben. Markus Kilian
Wiederholungstäter, Alkohol am Steuer und ein Bestechungsversuch: Der Fall eines 50‑Jährigen stellt Geduld und Konsequenz der Justiz auf die Probe. Wie die Gerichte reagieren, offenbart dieses Verfahren.
Lesezeit 2 Minuten
Im Mai endete eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach für den Angeklagten noch mit einem blauen Auge. Der 50 Jahre alte Mann aus dem Donnersbergkreis wurde wegen Bestechung, Beleidigung und in vier Fällen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, bekam aber die Chance auf Bewährung.