Tickets für ein NFL-Footballspiel in München für 200 bis 250 Euro pro Stück verkaufte ein 29-Jähriger aus der VG Rüdesheim im Herbst 2022 über das Internet. Bei den Käufern kam aber nie eine Karte an. Das Amtsgericht verurteilte den mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen dieser und weiterer Betrügereien zu zwei Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten.
Durch Spielsucht kriminell geworden
Staatsanwalt Wolfgang Jung verlas mehrere Anklagen mit insgesamt 25 Fällen, die sich über den Zeitraum von August 2022 bis Juni 2023 zogen. Über eine weitere Internetplattform verkaufte der Angeklagte im ersten Halbjahr 2023 Mobiltelefone und Laptops, deren Käufer ebenfalls leer ausgingen. Für diese Tatreihe beziffert sich der Schaden auf rund 1885 Euro. Bei den NFL-Tickets geht die Anklage von einem Schaden in Höhe von 4060 Euro aus. In zwei Fällen betrog der 29-Jährige mit Prepaidkarten, wodurch ein Schaden von 400 Euro entstand. Außerdem bestahl er seine damalige Lebensgefährtin. Er entwendete ihr Mobiltelefon, das er verkaufte, und nahm den Inhalt zweier Spardosen an sich.
Der Gesamtschaden beläuft sich für die Frau auf 2300 Euro. Vor etwa elf Jahren nahm das Unglück seinen Lauf, als der 29-Jährige zum ersten Mal spielte. Seitdem hat er mit Sportwetten, in Spielotheken und Spielbanken mal kleinere Beträge, mal das ganze Gehalt verspielt. Und oft lieh er sich Geld von Bekannten oder Familienmitgliedern, um weiterspielen zu können. Statt das Geld zurückzugewinnen, war dann mitunter der komplette Einsatz futsch. „Wenn man das auch noch verspielt hat, kommt man zu dem Punkt, dass man kriminelle Taten begeht“, räumte der Angeklagte ein. Da er zeitweise ohne Job war, war er meist knapp bei Kasse, ein Umstand, der den Schaden in Grenzen hielt.
Nach der Therapie weitergespielt
Trotzdem kam auch ihm die Erkenntnis, dass er reagieren muss. Anfang 2024 absolvierte er eine stationäre Therapie wegen seiner Spielsucht. „Seitdem ist es weniger geworden, ich spiele ein- bis zweimal pro Woche und setze höchstens 20 bis 50 Euro ein“, erklärte der 29-Jährige. Er nimmt in der Haftanstalt an den Treffen einer Spielsuchtgruppe teil und hat wegen guter Führung bereits die Genehmigung für den offenen Vollzug erhalten. Bei dem psychiatrischen Sachverständigen ließ das Eingeständnis des Angeklagten, dass er weiterhin spielt, alle Alarmglocken klingen. Ihm gegenüber hatte der Angeklagte angegeben, dass er zuletzt zehn Monate vor seiner Inhaftierung gespielt habe.
Der Gutachter bescheinigte dem 29-Jährigen bei seinen Taten volle Schuldfähigkeit. Teilweise zeige dessen Verhalten im Freundeskreis Züge von Großmannssucht, weshalb der Angeklagte unbedingt an seiner Persönlichkeit arbeiten müsse. Für den Sachverständigen wäre es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, den Angeklagten in den offenen Vollzug zu schicken. Staatsanwalt Wolfgang Jung beantragte zwei Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten. Da es in Bezug auf das Glücksspiel Rückfälle nach der Therapie gab und der 29-Jährige schon einmal bewährungsbrüchig geworden ist, sprach sich Jung gegen eine Strafaussetzung zur Bewährung aus.
Trotz Verurteilung wieder betrogen
Für Verteidiger Johannes Hollinka ist entscheidend, dass der Angeklagte seit der Therapie keine Straftaten mehr begangen hat. Daher könne man ihm die Bewährungschance mit der Auflage einer therapeutischen Nachbehandlung einräumen, so Rechtsanwalt Hollinka. Die Richter sahen aber bei dem 29-Jährigen die Voraussetzungen für eine Bewährung nicht gegeben. Am 2. November 2022 war der 29-Jährige zuletzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nur wenige Tage später beging er den nächsten Betrug. Gegen eine Bewährung spricht aus Sicht des Amtsgerichtes auch, dass die Therapie bei dem Angeklagten bislang noch keinen durchschlagenden Erfolg gezeigt hat.